Wiederholungstäter

■ DGB meldet Kundgebung an. Zabel klagt gegen Polizeieinsatz in Altona

Trotz des Verbots des Kampftrupps „Hamburger Sturm“ richteten sich gestern die Blicke auch auf den geplanten Neonaziaufmarsch am 19. August, wo militante Faschos unter der Führung des Neonazis und Ex-Vizechefs der inzwischen verbotenen Nationale Liste, Christian Worch, durch die Hamburger City marschieren wollen. Der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) kündigte an, sich ihnen mit einer Kundgebung auf dem Gänsemarkt in den Weg zu stellen.

„In Hamburg sitzen einflussreiche Drahtzieher der rechtsextre-mistischen Szene, von Hamburg gehen Impulse aus, die sich in anderen Orten Deutschlands niederschlagen“, begründet Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm das Engagement, „deshalb steht Hamburg in einer besonderen Verantwortung.“ Ob der rechte Marsch verboten wird, ist auch nach dem Hamburger Sturm-Verbot noch fraglich. Ein entsprechendes „Koordinierungsgespräch“ zwischen Worch und der Polizei brachte gestern mittag noch kein abschließendes Ergebnis.

Unterdessen ist beim Verwaltungsgericht Hamburg eine „Feststellungsklage“ des Elmshorner IG Metall-Chefs Uwe Zabel eingegangen. Damit versucht der Gewerkschafter, mögliche Polizeiaktionen gegen antifaschistische GegendemonstrantInnen – wie am 8. Juli bei dem Neonaziaufmarsch in Altona – am nächsten Wochenende zu unterbinden. Zabel, gegen den Neonazis Morddrohungen ausgestoßen haben, hatte in Altona an der spontanen Demo gegen den Faschoaufmarsch teilgenommen. Ohne erkennbaren Grund hatten plötzlich Polizeieinheiten die Versammlung eingekesselt und die TeilnehmerInnen „präventiv“ in Gewahrsam genommen. Zabel wurde zusammen mit 80 anderen Demonstranten in die Polizeiunterkunft Husarendenkmal gebracht und dort bis zum Nachmittag festgehalten.

Mit der Klage strebt Zabel nicht nur seine „Rehabilitierung“ an, sondern möchte auch der „Wiederholungsgefahr“ vorbeugen. „Der Kläger als engagierter Antifaschist wird sich wieder auf antifaschistische Demonstrationen begeben“, so seine Anwältin Ursula Ehrhardt: Es bestehe die Gefahr einer „Wiederholung der im vorliegenden Fall geübten Praxis, eine Gegende-monstration faktisch zu verunmöglichen.“ Peter Müller