RECHTSEXTREME SOLLEN BEI PARTEIENFINANZIERUNG AUSGEGRENZT WERDEN
: Weder freiheitlich noch demokratisch

Wenn die Diskussion so weiterläuft, dann muss die Bundesregierung bald ein Verbot von SPD, CDU und CSU beantragen. Denn von dieser Seite kommen täglich neue Vorschläge, wie die im Grundgesetz vorgesehene Chancengleichheit der Parteien ausgehebelt werden könnte. Damit wenden sich die großen Parteien gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und könnten daher vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.

Der jüngste Vorstoß bezieht sich auf die staatlichen Zuschüsse an Parteien. Einhellig wollen CSU- und SPD-Politiker nun „prüfen“, wie man rechtsextreme Parteien bei den staatlichen Zuschüssen benachteiligen kann. Dabei verlangt das Bundesverfassungsgericht eigentlich eine „streng formale Gleichbehandlung“ der Parteien. Gemessen an diesem Maßstab, ist bereits die bisherige Praxis bedenklich, wonach die Höhe staatlicher Parteienfinanzierung oder auch die Zahl der Wahlwerbespots im Fernsehen so festgelegt werden müsste, dass Chancengleichheit entsteht. Tatsächlich aber werden die großen Parteien bevorzugt.

Völlig indiskutabel wird es, wenn nun die Regeln gezielt verändert werden sollen, um ein bestimmtes politisches Spektrum finanziell auszutrocknen. Doch zurzeit interessiert sich anscheinend niemand für eine freiheitliche und demokratische Grundordnung – es geht einzig darum, den Rechtsextremisten möglichst gezielt zu schaden. Hierzu gehören auch die Forderung nach schematischen Demonstrationsverboten zu bestimmten Themen und an politisch heiklen Plätzen sowie das Drängen auf Entlassung von Rechtsextremisten in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst.

All diese Vorstöße richten sich nicht gegen rechte Gewalt, sondern lediglich gegen rechte Gesinnung und Organisationszugehörigkeit. Natürlich trägt rechte Ideologie auch zu rechter Gewalt bei. Am gefährlichsten ist sie allerdings, wenn sie aus der vermeintlichen Mitte der Gesellschaft kommt, wie die Kampagnen gegen das Asylgrundrecht und die Reform der Staatsbürgerschaft gezeigt haben. Und sind es nicht dieselben, die heute einerseits die letzten Reste des Asyl-Grundrechts beseitigen wollen und andererseits die NPD ausgrenzen? Dabei zeugt ein autoritäres Vorgehen gegen extremistische Organisationen genauso von konfusen Werten wie die Forderung nach der Todesstrafe für Mörder oder nach Prügeln für gewalttätige Kinder.

Wer eine liberale und tolerante Gesellschaft will, soll die staatlichen Schikanen gegen Ausländer und andere Minderheiten abbauen und nicht die demokratischen Freiheiten. Sonst bleibt am Ende nur die Botschaft, dass rechte Politik gar nicht so schlecht ist – solange sie nur von Union oder SPD gemacht wird. CHRISTIAN RATH