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Bundeskanzler Schröder hat Bedenken gegen steuerliche Besserstellung von Aktienoptionen

BERLIN rtr ■ Die Bundesregierung ist sich uneinig über die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiter-Aktienoptionen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erteilte gestern einer entsprechenden Aufforderung von 40 Unternehmen der New Economy eine Absage, erklärte aber, er wolle das Thema im Bündnis für Arbeit besprechen.

Es sei politisch kaum vermittelbar, so Schröder in einer schriftlichen Antwort an die Initiative, wenn Mitarbeiteroptionen als Teil des Arbeitslohnes privilegiert würden, während andere Arbeitnehmer ihr Einkommen normal versteuern müssten.

„Trotz der noch unterschiedlichen steuerpolitischen Beurteilung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen innerhalb der Bundesregierung“ halte er es für zielführend, das Thema im Bündnis für Arbeit zu besprechen und dabei auch vergleichbare Besteuerungsmodelle aus anderen Industrieländern einzubeziehen.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) lehnt eine Änderung der Besteuerung ab. Der Parlarmentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sigmar Mosdorf (SPD), hatte Änderungsvorschläge vorgelegt.

Die Unternehmen, die alle am Neuen Markt gelistet sind, hatten Schröder Anfang Mai in einem Brief gebeten, sich dafür einzusetzen, Mitarbeiteroptionen steuerlich besser zu stellen. Die Firmen sehen in ihnen ein Instrument, um hoch qualifizierte Fachleute zu gewinnen.

Derzeit werden Mitarbeiteroptionen wie normales Einkommen behandelt. Versteuert werden muss die Differenz zwischen den Kosten, die der Arbeitnehmer für den Erwerb der Option aufwenden musste, und dem Kurs der Aktie bei Ausübung der Option. Maximal ist der Spitzensteuersatz von 51 Prozent fällig.