Zwinger-Dickicht

■ Senat will 5,4 Millionen Mark für Hundeverordnung ausgeben

Um Hamburg frei von Kampfhunden zu machen, hat der Senat die Bürgerschaft um 5,4 Millionen Mark gebeten. So viel soll es kosten, die Hundeverordnung umzusetzen. Von dem Geld soll beispielsweise Futter gekauft und die angemietete Halle im Harburger Hafen eingerichtet werden, in der bis zu 300 ausgesetzte oder sichergestellte Hunde untergebracht werden können. Außerdem wird das Team der sechs Kontrolleure auf acht aufgestockt. Zwei weitere MitarbeiterInnen sollen für tierärztliche und juristische Begutachtung zuständig sein.

Was die Hundeverordnung in Hamburg bisher gebracht hat, verbirgt sich im Dickicht des behördlichen Zahlen-Dschungels. Hans-Peter Strenge, Staatsrat der Justizbehörde, spricht von bisher acht bis neun Anträgen, die Hundehaltern gestellt haben, um sich das Halten eines gefährlichen Hundes genehmigen zu lassen. Und dass das erst so wenige seien, sei auch nicht verwunderlich, schließlich seien Ferien, die Hundeverordnung erst seit wenigen Wochen in Kraft und die Halter hätten ja noch bis Ende November Zeit, ihren Antrag zu stellen. Aber ach, er berät sich noch einmal mit der Sozialsenatorin Karin Roth, unsd stellt dann fest: Es sind doch schon 70 Anträge.

Das ist so oder so nicht viel, bedenkt man, dass es in Hamburg 2000 bis 5000 Kampfhunde gibt. „Genauere Zahlen haben wir nicht, weil es bisher keine spezielle Hundesteuer für diese Rassen gab“, sagt Roth. Die Senatorin appelliert an die Hundehalter, dass sie sich melden mögen. „Denn wer nach Ende November noch mit einem Kampfhund gesehen wird, für den er keine Erlaubnis hat, muss Strafe zahlen“. Bußgelder werden auch jetzt schon verhängt. In der vergangenen Woche drei, eines davon über 5000 Mark, in der Woche davor waren es 13, das höchste über 1000 Mark.

Nach der neuen Hundeverordnung wurde bisher für 76 Tiere eine Untersagung verfügt, 16 Hunde wurden zwangsweise eingezogen, einer eingeschläfert.

Heute beginnt der Bau der Halle im Harburger Hafen für eingezogene, ausgesetzte oder abgegebene Tiere. In etwa 14 Tagen soll sie „bezugsfertig“ sein. Dann können hier bis zu 300 Hunden in zwei mal vier Meter großen Zwingern abwarten, bis über ihr weiteres Schicksal entscheidet. Sandra Wilsdorf