in kürze
GEFÄHRLICHER SCHULWEG
: Köln zahlt Ticket

Der Schulweg zu Fuß durch eine massive Drogenszene ist für eine Zehnjährige unzumutbar. Der Schulträger muss deshalb die Beförderung des Kindes bezahlen, entschied das OVG Münster. Die Stadt Köln muss nun 581 Mark für den Bus erstatten (Az: 19 A 3086/98). (dpa)