Ums Kleingedruckte

■ Die GAL will der Debatte um die Volksabstimmung neues Leben einhauchen

Der stellvertretende Fraktionschef der GAL, Martin Schmidt, unternimmt einen neuen Anlauf, die Volksabstimmung hamburgweit gesetzlich zu verankern und die ins Stocken geratene parlamentarische Debatte wieder anzuschieben. Eigentlich sind sich SPD, CDU und GAL schon seit März 1999 über einen Gesetzentwurf einig. Es hakt aber an einigen wenigen Formulierungen, über denen die JuristInnen von SPD und CDU seit Monaten tüfteln. Dazu glaubt Schmidt, jetzt einen Ausweg ersonnen zu haben.

So wird die für Volksabstimmungen notwendige Verfassungsänderung bisher vor allem deswegen blockiert, weil man sich nicht darüber verständigen konnte, welche Möglichkeiten es geben soll für Kompromissgespräche zwischen einer Bürgerinitiative, die das Volksbegehren will, und dem Senat. In der jetzigen Volksgesetzgebung, die in Hamburg bisher nur in den Bezirken praktiziert werden kann, gibt es eine feste Frist von vier Monaten, in denen solche Gespräche Erfolg haben müssen. „Bei größeren Konflikten wie in Bergedorf ist eine Einigung in dieser kurzen Zeit gar nicht zu schaffen“, sagt Schmidt. Er plädiert daher für unbegrenzte zeitliche Spielräume. Wenn einer der beiden Beteiligten die Gespräche abbricht, gehe anschließend das normale Verfahren seinen Gang.

Für Schmidt ist bei einem Bürgerbegehren „der Diskussionsprozess eigentlich noch wichtiger als die Abstimmung.“ Dass an dieser Frage die ganze Volksgesetzgebung scheitern könne, glaubt er nicht: „Wenn ich damit nicht durchkomme, beschließen wir das Gesetz eben ohne dieses Detail.“ In Gesprächen mit CDU und SPD habe er zur Volksgesetzgebung „grundsätzliche Zustimmung verspürt“. Peter Ahrens