Geheimdienst unter Aufsicht

Die SPD hat eine stärkere Kontrolle des Verfassungsschutzes durchgesetzt. Die Einigung mit der CDU macht den Weg frei für die Reform des skandalgebeutelten Geheimdienstes

SPD und CDU haben sich darauf verständigt, die Kontrolle des Verfassungsschutzes künftig zu verstärken. Auf Druck der SPD kann der parlamentarische Kontrollausschuss nun in Einzelfällen eine Vertrauensperson beauftragen, die untersucht, ob der Verfassungsschutz rechtmäßig und korrekt gearbeitet hat. Auch die verwaltungsinterne Kontrolle des Geheimdienstes wird gestärkt: in der Senatsverwaltung für Inneres wird auf Leitungsebene eine weisungsunabhängige Revisionsstelle eingerichtet.

Darauf verständigten sich am Wochenende die Verfassungsschutzexperten Klaus-Uwe Benneter (SPD), Andreas Gram (CDU) und Innensenator Eckart Werthebach (CDU). Mit der Einigung über die Kontrolle des Geheimdienstes ist nun der Weg frei für die Reform des Verfassungsschutzes. Nach mehreren Skandalen hatte Werthebach Ende März beschlossen, das Landesamt aufzulösen und in die Innenverwaltung einzugliedern. Der Senat will den Gesetzentwurf am 5. September beschließen. Am 14. September soll die erste Lesung im Abgeordnetenhaus erfolgen.

Als weiteren Erfolg verbuchte der SPD-Abgeordnete Benneter, dass nachrichtendienstliche Mittel künftig nur noch in begründeten Fällen eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen der Einsatz von V-Leuten, Abhörmaßnahmen und Observationen. „Die Begründung muss schlüssig sein und dokumentiert werden“, so Benneter, der sich davon offenbar eine disziplinierende Wirkung verspricht.

Werthebach wertete die Notwendigkeit einer Begründung aber nicht als Einschränkung nachrichtendienstlicher Mittel, wie sie die SPD gefordert hatte. Ihr Einsatz werde im Gesetzentwurf lediglich präzise genannt, um einen Missbrauch zu verhindern. Der Innensenator bezeichnete die Einigung mit der SPD gestern als „partnerschaftlichen Kompromiss“.

Der Einigung waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Die SPD hatte ursprünglich einen Verfassungsschutzbeauftragten mit weitgehendem Akteneinsichtsrecht gefordert. Nachrichtendienstliche Mittel sollten nur noch im Ausnahmefall zulässig sein. Mit dem Erreichten zeigte sich Benneter gestern dennoch „sehr zufrieden“. Werthebachs Reformentwurf zähle „zu den fortschrittlichsten Verfassungsschutzgesetzen in Deutschland.“ WIN