Der kurze Draht über die Grenze

Seit 1995 arbeiten Berliner und polnische Beamte bei der Bekämpfung der west-östlichen Kriminalität zusammen

Dass die polizeiliche Kooperation in den westlichen Grenzgebieten Deutschlands immer enger wird, verwundert im Schengen-Europa nicht. Doch auch im Osten tut sich einiges. Die Möglichkeit, direkt mit den Beamten jenseits der Oder in Kontakt treten zu können, besteht bereits seit April 1995. Grundlage ist das Abkommen „über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten“. Seither hat auch die Berliner Polizei zu ihren Kollegen in Polen einen kurzen Draht.

Ein bisschen Mogelei war dazu damals schon notwendig, denn bei einer Entfernung von rund 100 Kilometern zur polnischen Grenze liegt die Stadt um einiges außerhalb des unmittelbaren Grenzgebietes. Beim Bundeskriminalamt (BKA) stieß die Aufnahme Berlins in das Abkommen, das ursprünglich nur für Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und den Bundesgrenzschutz gelten sollte, denn auch auf heftigen Widerstand. Dort befürchtete man einen Bedeutungsverlust, wenn das Beispiel Schule machen sollte. Doch gegen das Machtwort des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther waren die Wiesbadener BKAler machtlos. Somit kann das Berliner Landeskriminalamt (LKA) seit fünf Jahren direkt mit der polnischen Polizei zusammenarbeiten.

Anders als der Bundesgrenzschutz, der auch gemeinsame Streifengänge mit den polnischen Kollegen durchführt, besteht die Berliner Kooperation in erster Linie aus Informationsaustausch über Personalien, „insbesondere von Hinterleuten und Drahtziehern“, Täterverbindungen und -verhalten, Sachverhalte wie Tatzeiten, Tatorte und ähnliches. Festnahmen, Durchsuchungen oder Vernehmungen sind eher selten.

Der Vorteil des direkten Kontaktes ist enorm. Während Antworten dann nach „ein bis zwei Tagen“ vorliegen, dauert es via BKA und Interpol „zwischen zwei und sechs Monaten“, sagt Uwe Wilhelms, der Referatsleiter „Internationale Fahndung und Rechtshilfe“. Sein kurzer Draht nach Polen ist allerdings auf die drei Grenz-Woiwodschaften beschränkt. Sonstige Nachfragen oder Amtshilfeersuchen müssen wie zuvor über die BKA-Verbindungsbeamten in Warschau abgewickelt werden.

Insgesamt 12 Beamte und vier Angestellte arbeiten in Wilhelms’ Referat. Alle müssen mindestens eine Fremdsprache beherrschen. Der Kontakt zu Polen wird in polnisch abgewickelt. Der Verbindungsbeamte auf der anderen Seite spricht Deutsch. Sind zufällig einmal beide abwesend, muss ein altes deutsch-polnisches Wörterbuch für polizeiliche Fachbegriffe weiterhelfen. Aus der Hinterlassenschaft der ehemaligen Volkspolizei tut es jetzt im Landeskriminalamt Dienst.

Die Zahl der gegenseitigen Anfragen steigt kontinuierlich. Von 47 im ersten Jahr war sie 1996 schon auf 639 geklettert; seit 1998 hat sie sich auf knapp 1.000 jährlich eingependelt: je zur Hälfte aus Berlin und aus Polen. Wie weit sie anschließend zu Festnahmeerfolgen führen, lässt sich wegen der polizeilichen Arbeitsteilung kaum nachvollziehen. Doch das Landeskriminalamt zieht ein positives Fazit. Eine ähnliche Regelung wie mit Polen gibt es im Rahmen der Städtepartnerschaft nur noch mit Moskau. Mit Kontakten nach Russland ist man im LKA jedoch eher zurückhaltend. Zu groß ist die Befürchtung, dass die Informationen über die Amtsstuben der Miliz in dunkle Kanäle gelangen. Offiziell bestätigt wird das aber nicht. OTTO DIEDERICHS