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Lebensborn e. V.

Bis heute gilt der 1935 von SS-Führern gegründete „Lebensborn e.V.“ vielen als Institution zur „Rassenzüchtung“. Protokolle des Kriegsverbrecher-Prozesses von Nürnberg, der mit Freisprüchen endete, beschreiben jedoch eine Entbindungsanstalt für ledige Mütter und einen Hort für elternlose Kinder.

Die Heime entsprachen der NS-Rassenpolitik auf andere Weise: Sie boten unverheirateten Frauen nach einer rassischen Musterung die Geheimhaltung der Entbindung und die Aufnahme des Kindes an. Frauen von SS-Männern erfüllten grundsätzlich die „rassischen Voraussetzungen“. Der Verein übernahm die Vormundschaft für alle Kinder und sorgte dafür, dass die Väter ihren finanziellen Pflichten nachkamen. Der Lebensborn sollte „den Kinderreichtum in der SS unterstützen“ und „jede Mutter guten Blutes“ schützen.

Bis 1945 kamen in den Heimen des Reichsgebietes 12.000 Kinder zur Welt. Später wurden auch lebensborntaugliche Kinder aus den besetzten Ostgebieten und Norwegen „eingedeutscht“.

Der Internationale Suchdienst in Arolsen leitete einen Teil der Lebensborn-Akten an das Deutsche Institut für Vormundschaftswesen in Heidelberg weiter. Diese Kartei befindet sich seit 1998 im Berliner Bundesarchiv.

NICOLE MASCHLER