Neue Fragen zum Brand?

■ Besitzerin des Hauses in der Lübecker Hafenstraße klagt wegen Mietausfall

Vier Jahre nach dem Brand in der Lübecker Hafenstrasse hat seit ges-tern erneut ein Gericht darüber zu befinden, ob das Feuer in der damaligen Flüchtlingsunterkunft von außer- oder innerhalb des Hauses gelegt worden ist. Diesmal ist es ein Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig. Die damalige Eigentümerin der Unterkunft klagt gegen eine Versicherung auf Erstattung von 76.000 Mark Mietausfall.

Das Diakonische Werk hatte das Haus gemietet und als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Nachdem das Gebäude abgebrannt war, stellte die Diakonie die Mietzahlungen ein. Die Eigentümerin verlangte den Mietausfall bis zum Jahresende 1996 von ihrer Mannheimer Versicherung, und die verweigerte das Geld. Zur Erstattung sei sie nicht verpflichtet, wenn die NutzerInnen des Hauses selbst die Unbewohnbarkeit herbeigeführt haben.

Kardinalfrage im Zivilprozess ist demzufolge, ob BewohnerInnen selbst im Haus das Feuer gelegt haben. Im Strafprozess gegen den damals angeklagten Safwan Eid hatten das Lübecker und das Kieler Landgericht angenommen, dass das Feuer im ersten Stock seinen Ursprung hatte – und folglich im Haus gelegt worden sein muss. Safwan Eid wurde aber beide Male freigesprochen, weil es keinen Hinweis auf seine Tatbeteiligung gab.

Seine VerteidigerInnen hatten zu belegen versucht, dass das Feuer nicht im ersten Stock, sondern in einem hölzernen Vorbau ausgebrochen war. Danach wäre es von außen durch einen Brandsatz verursacht worden. Das Brandspurenbild, so die AnwältInnen. spreche dafür, dass im Bereich der Eingangstür gezündelt wurde. Einige ehemalige BewohnerInnen hatten zudem berichtet, noch über den Flur im ersten Stock gelaufen zu sein, als es dort nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schon gebrannt haben soll.

Die Einschätzung der damaligen Strafkammern sind für das OLG laut dessen Sprecher Rolf Alpes nicht bindend. Das Zivilgericht muss selbst Beweis darüber erheben, wo das Feuer gelegt wurde. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass das OLG das Verfahren vorerst aussetzt – und erneute strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwartet. Die prüft nun, ob vier tatverdächtige Männer aus Grevesmühlen damals das Feuer legten. Elke Spanner