Schill out

Ronald Schill ist auch kein Zivilrichter mehr. Wie gestern bekannt wurde, hat die Richterdienstkammer ihn vom Amt suspendiert. Die Suspendierung endet, falls Schill in dem Strafverfahren freigesprochen wird, das am Montag gegen ihn eröffnet wird.

Dem früheren Strafrichter wird Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung zur Last gelegt. Im Mai vorigen Jahres soll er bewusst die Beschwerde von zwei Prozesszuschauern gegen ihre Ordnungshaft verschleppt haben, um diese drei Tage im Gefängnis sitzen zu lassen. Das Landgericht hat die Anklage zugelassen, weil Schill der Tatbegehung „hinreichend verdächtig“ sei. Damit begründete die Dienstkammer nun die Suspendierung: Es sei mit dem Ansehen der rechtsprechenden Gewalt nicht vereinbar, so Gerichtssprecherin Sabine Westphalen, „wenn ein der Rechtsbeugung hinreichend Verdächtiger weiter als streitentscheidender Richter auftritt und von der Öffentlichkeit als solcher akzeptiert werden soll“.

Schill selbst hatte sich in den vergangenen Wochen für befangen erklärt und die Bearbeitung sämtlicher Zivilakten deshalb verweigert. Rund 480 Fälle ließ er unbearbeitet, bis das Landgericht die Befangenheit ablehnte und ihn zum Arbeiten zwang. ee