Zell-Klonen nur zu Therapiezwecken

Der Streit zwischen Justiz- und Gesundheitsministerium über die Patentierung von menschlichem Leben ist beibelegt. Ein neuer Gesetzentwurf soll noch diesen Monat vorgelegt werden. Wirklich neu ist jedoch nur wenig. Greenpeace: „Enttäuschend.“

„Das Erfolg zu nennen, ist der Versuch, das Parlament zu täuschen“

von WOLFGANG LÖHR

Die Auseinandersetzung zwischen Justiz- und Gesundheitsministerium über die Umsetzung der europäischen Bio-Patentrichtlinie in ein nationales Patentgesetz ist beigelegt. Gesundheitsministerin Andrea Fischer wird jetzt doch dem vom Justizministerium (BMJ) vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Gegenüber der Berliner Zeitung verkündete Fischer, durch Nachbesserungen seien jetzt „alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um einen Missbrauch von Biopatenten zu unterbinden“.

So ist jetzt vereinbart, dass bei der Erteilung von Patenten auch das Embryonenschutzgesetz gelten müsse. Danach ist zum Beispiel die Forschung mit Embryonen verboten. Folglich dürfte es auch keine Patente auf Embryonen geben. Das von Kritikern, zahlreichen Verbänden und in der Vergangenheit auch von den Grünen geforderte grundsätzliche Patentierungsverbot für das menschliche Erbgut wird es jedoch mit dem jetzt vorliegenden Gesetzestext nicht geben. So wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, dürfen sowohl Pflanzen und Tiere als auch menschliche Zellen und Gene unter Patentschutz gestellt werden. Geplant ist, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Monat dem Bundestag zur endgültigen Beschlussfassung zugeleitet wird.

„Mehr als enttäuschend“ nennt Christoph Then, Gentech-Experte bei Greenpeace, den neuen Entwurf. Im Gesetzestext selbst seien so gut wie keine substanziellen Änderungen erfolgt. Dies wird auch von Thomas Weber, Sprecher des BMJ, bestätigt. „Es gibt keine Nachbesserungen“, sagte er auf Nachfrage der taz. Zu dem ursprünglich im April von Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegten Entwurf seien lediglich ein oder zwei Halbsätze hinzugekommen, ansonsten handele es sich nur um Änderungen bei den Formulierungen.

Einer dieser „Halbsätze“ ist der Verweis auf das Embryonenschutzgesetz. „Das jetzt als Erfolg zu verkaufen“, so Christoph Then, „ist nichts anderes als der Versuch, das Parlament zu täuschen.“ Zwar sei damit ausgeschlossen, dass damit voll entwicklungsfähige menschliche Zellen patentiert werden dürfen, „nicht aber Stammzellen, die im Ausland mit Hilfe von Embryonen gewonnen und nach Deutschland importiert wurden“. Die für das so genannte „therapeutische Klonen“ notwendigen Stammzellen würden damit auch in Deutschland patentfähig sein.

„Hinzu kommt“, so Then, „dass die Patente zuerst vom Europäischen Patentamt in München erteilt werden.“ In München seien jetzt schon zahlreiche derartige Patente anhängig, „und die werden demnächst auch kommen“, so Then. Eine nationale Einschränkung bei der Vergabe von Patenten sei nur wirksam, wenn jemand tatsächlich vor Gericht gegen ein konkretes Patent vorgehe. „Und selbst dann besteht noch die Gefahr, dass in letzter Instanz nach europäischem Recht geurteilt wird.“ Für Then ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung „endlich den Mut aufbringt und in Brüssel auf eine Änderung der europäischen Bio-Patentrichtlinie drängt“. Für ein derartiges Vorgehen gebe es genug Bündnispartner auch bei den anderen Mitgliedsstaaten.