Erst suchen, dann abschleppen

Die Polizei darf beschädigte Autos nicht ohne weiteres abschleppen, um sie vor Diebstahl zu schützen. Wie das Verwaltungsgericht gestern mitteilte, müssen die Beamten zunächst versuchen, den Autobesitzer zu informieren, bevor sie seinen Wagen sicherstellen. Darüber hinaus müssten die Diebstahlsgefahr sowie Kosten und Nutzen des Abschleppens in jedem Einzelfall abgewogen werden. Grundsätzlich sei eine Sicherung im Interesse der Eigentümer zwar möglich. Eine Pflicht, etwa Autos mit eingeschlagener Seitenscheibe auf jeden Fall in Sicherheit zu bringen, bestehe für die Polizei jedoch nicht. Die Richter erklärten damit in mehreren Verfahren das Abschleppen von vier Autos für rechtswidrig, die von der Polizei beschädigt am Straßenrand entdeckt worden waren. Den Haltern waren jeweils die Kosten in Rechnung gestellt worden. DPA