Wo bleibt der Lohn für Content?

■ Justizministerin Däubler-Gmelin diskutierte in Bremen über die Novelle des Urheberrechtes und erinnert an ihr eigenes Filmwerk

Was haben Metallica (Hardcore Band), T Seven (Pop-Sängerin) und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) gemein? Von kostenlosen Musik-Raubkopien, die über das Internet heruntergeladen werden können, halten sie nicht viel. „Der Schutz des Urhebers muss auch im Internet gelten“ sagte Däubler-Gmelin gestern auf einer Veranstaltung der IG Medien im Pressehaus im Schnoor. Das, was zum Beispiel auf der Internet-Seite des kostenlosen Musikanbieters napster passiert, nennt sie „Ausbüchsen aus dem System“. Für sie muss gewährleistet sein, dass die geistigen Urheber eine „Vergütung“ bekommen.

Keile bekommt Däubler-Gmelin seit einiger Zeit trotz solcher Vorschläge von Lobbyisten der Computer- und Technik-Lobby. Grund: Die anstehende Reform des Urheberrechts und eine geplante Urheber-Abgabe auf Video- und Toncassetten, auf Abspielgeräte, CD-Brenner oder Computer. Damit hat der Musikverschenker napster zwar nur mittelbar zu tun, doch die Problemlage, die die Reform nötig macht, ist ähnlich.

So beklagen immer mehr Autoren, Künstler und „geistige Urheber“, dass ihre Werke im Internet vervielfältigt werden, ohne dass sie dafür einen Heller sehen. Für Kopiergeräte, Pressespiegel oder Cassetten hingegen gibt es solche Urheber-Abgaben seit Jahren, die dann mittelbar an die geistigen Urheber ausgezahlt werden. Ein Beispiel: Journalisten und Texter bekommen einmal im Jahr einen Scheck der „Verwertungsgesellschaft Wort“ für das Vervielfältigen ihrer Texte.

Maximal fünf Prozent des Verkaufspreises sollen nach dem Willen des Bundesjustizministeriums als Urheberabgabe fällig werden, nicht 30 Prozent, wie die Computerindustrie derzeit warnt. Beim Kauf eines Computers etwa würden vermutlich nicht mehr als 41 Mark fällig werden, habe Ministerin Däubler-Gmelin aus den derzeit noch laufenden Verhandlungen gehört.

Ob das Urheberrecht an die neue Technikwelt angepasst wird, interessiert Däubler-Gmelin sogar privat: 1993 spielte sie mit Uwe Ochsenknecht in dem Streifen „Ein Mann für jede Tonart“ eine schwäbische Chorleiterin. In ihrem Vertrag waren die Verwertungsrechte für Kino und Fernsehen geregelt, nicht jedoch die für Video- oder Computervervielfältigung. Wenn irgendwann eine solche Kopie auftaucht, müsse sie „urheberrechtlich tätig werden“, sagt die Nachwuchsschauspielerin.

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