Ökosteuer-Ermäßigung

„Viele Betriebe verschenken aus Unwissenheit Geld ans Finanzamt.“ Darauf wies der Bundesdeutsche Arbeitskreis umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) in Hamburg hin. Firmen könnten zwar für Erdgas oder Heizöl den reduzierten Ökosteuersatz geltend machen, versäumten es allerdings nach Beobachtungen des Arbeitskreises häufig, den dazu notwendigen Antrag zu stellen. Alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben ab einer bestimmten Menge ihres Energieverbrauches einen Anspruch auf einen reduzierten Steuersatz bei der Ökosteuer. Der Betrieb muss beim zuständigen Hauptzollamt eine „Zulassung zur steuerbegünstigten Verwendung von Brennstoffen“ beantragen. Damit kann er einmal im Jahr seinen Anspruch geltend machen, so B.A.U.M., den zu viel gezahlten Betrag zurückzuerhalten. TAZ