Verteidigung spuckt Feuer

■ Vulkan: Freispruch für Hennemann gefordert

Ein Geisterspuk, Wiedervereinigungs-Mystik, die Suche nach einem Sündenbock: Das alles ist aus Sicht der Verteidigung der Prozess gegen den Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann und zwei weitere Vorstandsmitglieder. In einem mehrstündigen Plädoyer forderte Rechtsanwalt Walther Graf gestern Freispruch für seinen Mandanten. Für ihn ist der Vorwurf der Untreue nicht haltbar. Vielmehr bezichtigte Graf den Staatsanwalt Burkhard Quick, „grundsätzliche betriebswirtschaftliche Zusammenhänge“ zu verkennen.

Quick hält es für erwiesen, dass Hennemann und seine Mitangeklagten 854 Millionen Mark von der Treuhandanstalt zweckentfremdet haben. Der Vulkan Verbund hatte die Beihilfen zur Modernisierung der Ost-Werften erhalten, sie jedoch als allgemeine „Konzerngelder“ verwendet.

Aus Sicht der Verteidigung hatte der Konzern keine „Vermögensfürsorgepflicht“, da es sich um einen normalen Kaufvertrag gehandelt habe. Ein Anwalt sah in den 854 Millionen eine Gegenleistung für das Risiko, das das Unternehmen auf sich genommen habe. Auch an der Praxis, die Beihilfen als „Konzerngelder“ zu behandeln, sei nichts auszusetzen. 1995 war der Vulkan überdies noch so gesund, dass eine „Rückführung“ des Geldes möglich gewesen sei, so die Verteidigung. Heute folgen Plädoyers, die sich der Rolle des Bremer Senats und der Banken widmen. hase