Kramermarkt ohne Faschos

■ Oldenburg: Aufenthaltsverbot für Skins

Das Ordnungsamt der Stadt Oldenburg hat für das diesjährige Kramermarkts-Volksfest ein Aufenthaltsverbot für rund 20 Skinheads und Angehörige der rechten Szene verhängt. Damit zieht Oldenburg Konsequenzen aus den Vorfällen des letzten Jahres. Im Bayernzelt hatte damals eine Gruppe von 15 bis 40 Rechten an mehreren Abenden „Sieg Heil“ Rufe skandiert, Punker und Ausländer geschlagen. (die taz berichtete).

Von dem Aufenthaltsverbot betroffen sind Personen, die im letzten Jahr aufgefallen waren und namentlich bekannt sind – also der gesamte harte Kern der Oldenburger Skinhead-Szene. Die 20 Personen seien auch in der Zwischenzeit straf- und ordnungsrechtlich „in Erscheinung getreten“ begründet die Stadt Oldenburg den Beschluss. Falls sie sich nicht an das Verbot hielten, drohten Geldbußen und polizeilicher Gewahrsam. Für das Verbot beruft sich die Stadt auf das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz: Wenn eine Straftat befürchtet wird, kann ein solches Aufenthaltsverbot verhängt werden.

Das Fascho-Verbot ist als Erfolg für das „Forum gegen Rechts“ zu werten, das sich nach dem letzten Kramermarkt gegründet hatte. Das Forum hatte sich nach den Vorfällen im letzten Jahr für einen „nazifreien“ Kramermarkt eingesetzt. Jetzt hat die Stadt gehandelt. cd