Blockade pur

EU-Verkehrsminister konnten sich wieder nicht auf verbindliche Arbeitszeiten für die Lkw-Fahrer einigen

BRÜSSEL taz ■ Die Schlagzeile stammt vom Oktober 1999: Lkw-Fahrer blockieren die Grenzübergänge nach Luxemburg. Genau ein Jahr später sind sie wieder da. Am Montagmorgen versperrten sie acht Grenzübergänge, an denen sich kilometerlange Staus bildeten. Denn im Oktober tagen die Fachminister immer auf dem Kirchberg bei Luxemburg. Und die Wochenarbeitszeit-Begrenzung, für die die Fahrer vor einem Jahr schon auf die Straße gingen, steht unverändert auf der Tagesordnung.

Montagabend kam wieder keine Einigung zustande. Dabei sind sich alle Mitgliedsländer einig, dass eine Arbeitszeitregelung für Lkw-Fahrer her muss. Laut Statistik sind bei 18 Prozent aller EU-weit tödlich verlaufenden Unfälle Lastwagen beteiligt. Die 1993 geschaffene EU-Arbeitszeitrichtlinie gilt nicht für das Transportwesen. Die Gewerkschaften fordern deshalb, für die etwa drei Millionen Beschäftigten in der EU verbindliche maximale Arbeitszeiten festzulegen.

Nach dem Entwurf der EU-Kommission, der seit zwei Jahren vorliegt, sollen künftig auch Be- und Entladezeiten zur Arbeitszeit gerechnet werden. Die 48-Stunden-Woche soll festgeschrieben und nur in Ausnahmefällen auf bis zu 60 Stunden ausgedehnt werden können. Vorgesehen sind auch ein jährlicher Mindesturlaub von vier Wochen, verbindliche Ruhepausen und mindestens elf Stunden Erholungszeit nach jedem Arbeitstag.

Noch immer streiten sich die Mitgliedsländer aber darüber, ob die neue Richtlinie auch für selbstständige Spediteure gelten soll. Deutschland, Belgien und Portugal sind der Meinung der EU-Kommission, dass nur gleiches Recht für alle mehr Sicherheit bringt. Österreich, Großbritannien, Schweden und die Niederlande wollen Selbstständige ausnehmen, weil sie glauben, dass dieser Personenkreis ohnehin nicht kontrolliert werden kann. Der französische Verkehrsminister und amtierende Ratsvorsitzende Jean-Claude Gayssot regte an, zunächst Lenkzeiten für angestellte Fahrer festzulegen, Selbstständige später einzubeziehen. Sein deutscher Amtskollege Reinhard Klimmt war mit dem Kompromiss einverstanden. Zu einer Einigung kam es dennoch nicht, weil einige Länder die Arbeitszeitrichtlinie mit einem gelockerten Sonntagsfahrverbot für Lkw verbinden wollten. In dieser Frage aber lässt Klimmt nicht mit sich reden. Nach deutscher Auffassung gehören Fahrverbote in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten.

DANIELA WEINGÄRTNER

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