Ahrens-Prozess-Splitter
: Beamter weiß nichts

■ Ralf Borttscheller sagte die Unwahrheit

Die Wahrheitsfindung im Prozess gegen den Marktmeister Wolfgang Ahrens gestaltet sich schwierig. Staatsanwältin Laumen wollte zu Beginn der gestrigen Sitzung einen Kripo-Mann laden zum Beweise dafür, dass der Rechtsanwalt Ralf Borttscheller die Unwahrheit gesagt hat. In einer Detailfrage, die in dem Prozess eine Rolle spielt, hatte er dem Gericht gegenüber das Gegenteil von dem gesagt, was im Vernehmungsprotokoll der Kripo steht. Borttscheller hatte vor Gericht das Aussageprotokoll der Kripo vor sich liegen gehabt, weil er offenbar unsicher war, was er der Kripo gesagt hatte; als er begann, Anworten auf Fragen des Gerichts vorzulesen, hatte die Staatsanwältin interveniert.

Der Verteidiger von Wolfgang Ahrens, Petersen, gab sofort nach dem Beweisantrag der Staatsanwältin die Erklärung zu Protokoll, der Zeuge Borttscheller habe als Zeuge vor Gericht die Wahrheit gesagt, die Aussage vor der Kripo sei nicht richtig.

Dass der Verteidiger des Marktmeister dies für den Zeugen Borttscheller ohne Rücksprache erklären kann, hängt vielleicht damit zusammen, dass er Kanzlei-Kollege Borttschellers ist.

Gar nicht erinnern an das, was er bei der Kripo gesagt hatte, konnte sich auch der Mitarbeiter der Marktverwaltung Günter B. Er hatte mit nichts zu tun gehabt und nichts mitgekriegt, erzählte er dem Gericht mit leiser Stimme.

Als ihm in einem anderen Detail, das für den Prozess wichtig ist, vorgehalten wurde, er habe sich vor der Kripo sehr wohl erinnern können, redete er sich zunächst damit heraus, er habe Stress gehabt in den Tagen der Vernehmung. Warum er denn Seite für Seite gelesen und mit Unterschrift bestätigt habe, wollte die Staatsanwältin wissen. Er habe das nicht selbst gelese, sondern nur vorgelesen bekommen, meinte der Zeuge. Da bat der Richter den Beamten an den Richtertisch und fragte, wessen Handschrift das denn sei, mit der hier und da Korrekturen in das getippte Vernehmungsprotokoll eingefügt seien. „Meine“ musste Günter B. kleinlaut einräumen und dann erinnerte er sich, dass er das doch gelesen und selbst unterschrieben haben musste.

Selbst als in der Zeitung stand, was dem Marktmeister, seinem Chef, von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, habe er auf seiner Diensstelle darüber mit niemandem geredet, versicherte Günter B. K.W.