Mietzahlungen in Euro

Die Währungsumstellung kommt zwar erst im Jahre 2002. Sie kann aber auch jetzt schon die Mieter betreffen. Neue Verträge muss deshalb aber niemand abschließen. Kosten für die Euro-Umstellung sind nicht als Nebenkosten umlagefähig

Torsten P. rieb sich erstaunt die Augen: „Hiermit möchten wir Sie bitten, einer Umstellung Ihres Mietvertrages auf die neue Währung Euro zuzustimmen und als Miete auf das Ihnen bekannte Konto ab 1. Januar 2001 monatlich 389,23 Euro zu überweisen.“ So stand es in einem Brief seiner Hausverwaltung. Ähnlich erging es schon vor Jahresfrist den rund 70.000 Mietern einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft.

Sorgen muss sich deswegen niemand machen. Wer der Bitte seiner Verwaltung, die Miete in Euro zu zahlen, nicht folgt, hat auch keine Nachteile zu befürchten. Denn zur Umstellung kann jetzt noch niemand gezwungen werden. Erst zum Januar des Jahres 2002 ist der Euro allein gültiges Zahlungsmittel. Seit dem Jahreswechsel 1998/99 können Überweisungen, Lastschriften und Zahlungen per Scheck oder Karte in der neuen Währung erledigt werden. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Lohn vielleicht schon in Euro bezahlt, die Versicherung aber noch in D-Mark abbucht, sind dafür nicht zwei Konten erforderlich. Allenfalls manches Großunternehmen erleichtert sich damit intern die Buchhaltung. „Banken und Sparkassen haben sich verpflichtet, alle auf dem Girokonto ein- und ausgehenden Zahlungen bis zum 31. Dezember 2001 automatisch in die jeweilige Kontowährung umzurechnen“, heißt es in einem Ratgeber der Stiftung Warentest. Als Grundprinzip gilt: kein Zwang, keine Behinderung.

Es spricht allerdings nichts dagegen, etwaigen Euro-Bitten jetzt schon zu folgen. „Wir bekommen keine Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung. Am Wert des Geldes ändert sich nichts“, so die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Anke Fuchs. Obacht: Selbst korrekte Umrechnungen können zu kleinen Rundungsfehlern führen. Damit alle Beträge das Empfängerkonto pfenniggenau – später: centgenau – erreichen, sollten Überweisungen, Schecks, Lastschriften oder Daueraufträge grundsätzlich in der Währung ausgeführt werden, die auf einer Rechnung genannt oder im Vertrag festgehalten ist.

Wichtig: Die Umstellung auf Euro ändert nichts an der Wirksamkeit bestehender Mietverträge – weder jetzt noch im Jahr 2002. Ein Kündigungsgrund ist es schon gar nicht. Wer jedoch von seinem Vermieter mit Berufung auf den Euro aufgefordert wird, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, kann dieses Ansinnen bedenkenlos zurückweisen. Selbst dann, wenn der neue Vertrag inhaltlich identisch ist mit dem alten, können sich die Kündigungsfristen zu Lasten des Mieters ändern, da sie von der Vertragslaufzeit abhängen: neuer Vertrag, neuer Beginn der Laufzeit, kürzere Kündigungsfrist. Bestehende Verträge dürfen nur mit Zustimmung der Mieter umgestellt werden. Gleiches gilt für Mieterhöhungserklärungen. Zu beachten ist, dass die Beträge – wenn schon in Euro genannt – wegen des besseren Überblicks auch in D-Mark angegeben werden sollten, damit sich nicht klammheimlich eine Mieterhöhung einschleicht. Gebühren dürfen sich für den Mieter daraus nicht ergeben. Die internen Kosten einer Hausverwaltung – beispielsweise für Mitarbeiterschulungen oder Computerumstellungen – sind weder Grund für eine Mieterhöhung noch als Nebenkosten umlagefähig.

Einseitig kann der Vermieter die Umstellung zwar nicht verlangen, der Mieter hat demgegenüber jedoch das Recht, die Miete auch ohne Zustimmung des Vermieters in Euro zu zahlen. Das allerdings liegt nicht an den Funktionen „Mieter“ oder „Vermieter“, sondern hat allein finanztechnische Gründe. Beide sind gleichermaßen Vertragspartner ihrer Banken. Und die schreiben den überwiesenen Betrag automatisch und kostenlos dem Vermieter in genau der Währung gut, in der sein Konto geführt wird. Weder reduziert noch erhöht diese Umrechnung die Mietsumme.

Achtung: Auf den Überweisungsträgern ist unbedingt das kleine Feld für die Währung des zu überweisenden Betrages („DM oder Euro“) auszufüllen. Wer dies vergisst, hat Pech: Dann nämlich führt die Bank den Auftrag nicht aus, sondern schickt ihn dem Kunden postwendend zurück. Durch den verlängerten Briefweg könnten knapp terminierte Zahlungsfristen beispielsweise für Versicherungsbeiträge, Kautionen, Mieten oder Nebenkostennachzahlungen überschritten werden. Ob Richter bei daraufhin zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten allein nach den Worten des Gesetzes urteilen oder auch nach „menschlichem Ermessen“, mithin dem Verbraucher hinsichtlich des Prozedere bei der Währungsumstellung eine Lernzeit zugestehen, ist ungewiss.

Was für die Miete gilt, trifft auch für die Nebenkostenzahlungen zu. Erst ab Januar 2002 muss der Vermieter die Abrechnung in Euro erstellen, der Mieter in Euro zahlen. Bis dahin bleibt alles beim Alten, es sei denn, beide vereinbaren bereits vorher die Abrechnung und Zahlung in der neuen Währung. Werden dem Vermieter unterschiedliche Nebenkostenpositionen in Rechnung gestellt, weil andere Firmen ihre Buchhaltung nach und nach umstellen, muss der Vermieter für seinen Mieter dennoch diese Kosten in die vereinbarten D-Mark-Beträge umrechnen. Neuverträge dürfen schon seit 1999 in Euro geschlossen werden. Für alle am 1. Januar 1999 bestehenden Vereinbarungen gilt: Ein Vertrag bleibt unverändert ein Vertrag. So will es die Kontinuitätsverordnung (Euro Vo 235).

Torsten P. jedenfalls hatte keine Bedenken, den Wunsch seines Vermieters zu erfüllen: Die Gegenrechnung zeigte, dass die Summe korrekt war – zumal der Eigentümer sie zusätzlich in D-Mark ausgewiesen hatte. ALO