Ab jetzt gemeinsam gegen Ozon

Gestern einigten sich die EU-Umweltminister auf einen Richtlinienentwurf für geringere Ozonbelastung. Allerdings soll es 25 Ausnahmetage pro Jahr geben. Die deutsche Regierung hatte diesen Sommer eine Neuauflage des Ozongesetzes verschlafen

aus Berlin MATTHIAS URBACH

Sommersmog soll künftig EU-einheitlich bekämpft werden. Auf einen entsprechenden Richtlinienentwurf einigten sich gestern in Luxemburg die Umweltminister der EU. Ab 2010 soll über acht Stunden gemittelt die Ozonbelastung nicht mehr höher als 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen. Ausnahmetage sind gestattet, wie viele, darum war lange gerungen worden. Während die nordeuropäischen Länder nicht mehr als 20 Tage zulassen wollten, verlangten die südlichen Länder, die auf Grund der Sommertemperaturen und des älteren Autoparks ungleich höhere Ozonwerte haben, 40 Tage pro Jahr.

Nach zwei Jahren Feilschens um die Richtlinie einigte man sich nun auf 25 Ausnahmetage, was immer noch fast faktisch einem ganzen Monat ohne Sommersmoggrenze entspricht. Allerdings muss die novellierte Richtlinie noch durch den üblichen EU-internen Abstimmungsprozess mit Kommission und Parlament. Und das Parlament verlangt erheblich strengere Maßnahmen.

Umweltminister Trittin und seine französische Amtskollegin erklärten gestern nach der Sitzung in Luxemburg, sie hätten lieber nur zehn Ausnahmetage gehabt. Das sagt sich hinterher natürlich leicht. Tatsächlich erreicht auch das im Mai beschlossene deutsche Aktionsprogramm gegen Sommersmog, wie Trittin damals selbst erklärte, nur eine solche Senkung der Ozonwerte, die immer noch zwanzig Ausnahmetage zur Folge hätte. Bloß zehn sommersmogfreie Tage werden in Behördenkreisen hinter vorgehaltener Hand als unmöglich eingestuft.

So kann sich am Ende auch Trittin über „den Schritt nach vorn“ freuen. Gemeinsame Anstrengungen sind gegen den Sommersmog besonders wichtig, denn nur ein Drittel des hier zu Lande gemessenen Ozons im Sommer ist tatsächlich politisch zu beeinflussen. Ein Drittel ist mehr oder weniger natürliche Hintergrundbelastung, ein weiteres Drittel wird aus den Nachbarländern importiert. So steht und fällt der Kampf gegen den Sommersmog mit der Unterstützung der Nachbarländer.

Die neue EU-Richtlinie sieht auch einen Informationswert vor, ab dem die Bevölkerung gewarnt werden muss. Der wird, wie bisher, bei einem Wert von 180 Mikrogramm liegen, gemessen über eine Stunde lang. Ab einem Wert von 240 Mikrogramm über eine Stunde muss Ozonalarm gegeben werden. Ab drei Stunden in dieser Höhe müssen (ab 2010) Kurzfristmassnahmen ergriffen werden. Es sei denn, ein Mitgliedsland kann nachweisen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel wie etwa Tempolimits nicht viel bringen.

In Deutschland existierte von 1995 bis 1999 ein Ozongesetz, das ab einer Konzentration von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ein Fahrverbot für Autos ohne Katalysator mit hohem Schadstoffausstoß vorsah. Das Gesetz lief inzwischen aus. Obwohl die neue Bundesregierung der alten stets Tatenlosigkeit gegen den Sommersmog vorgeworfen hatte, versäumte sie es, selbst ein neues Paket von Kurzfristmaßnahmen gegen Sommersmog zu ergreifen. Als einziges kurzfristiges Instrument ist derzeit die Einführung eines so genannten Ozontickets für den öffentlichen Personennahverkehr im Gespräch. Doch das kommt nicht voran, weil weder die Länder noch die Kommunen bereit sind, die Kosten eines solchen ermäßigten Tickets zu tragen. Langfristig ist jedoch vorgesehen, schadstoffarme Autos noch stärker über die Kfz-Steuer zu fördern, Motorrädern Abgasuntersuchungen vorzuschreiben und Anreize für die Industrie zu schaffen, weniger ozonbildende Chemikalien zu verwenden.