Junge Union wählt nicht neu

■ Schiedsgericht hebt Paragraf in Landessatzung auf

Bremen (taz) – Das Schiedsgericht der Jungen Union hat einstimmig festgestellt, dass bei den Wahlen der Kreisjahres-Hauptversammlung alles mit Rechten Dingen zugegangen ist. Allerdings wurde ein Paragraf der Landessatzung außer Kraft gesetzt und muss nun neu gefasst werden, weil er dem Wahlmodus bei der Jungen Union Bremen widerspricht.

Wie berichtet, war das JU-Schiedsgericht seit 16 Jahren das erste mal zusammengetroffen, um über die Bedenken mehrerer Mitglieder zu entscheiden: Sie hatten den Verdacht geäußert, dass die Wahlergebnisse der Kreisjahres-Hauptversammlung verfälscht wurden. Mehrere JU-Mitglieder sollen nicht stimmberechtigt gewesen sein, weil sie ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hatten.

Das Schiedsgericht beschloss nun, die Wahlen nicht zu wiederholen. Allerdings wird Paragraf 6,1 der Landes-Satzung aufgehoben: darin steht, dass nur abstimmen darf, wer im Monat vor einer Wahl seine Beiträge bezahlt hat. Wäre dieser Paragraf streng angewendet worden, wären weniger als fünf Prozent der Abstimmenden stimmberechtigt gewesen, hieß es – denn die Beiträge werden nur einmal im Jahr eingezohen. Nun soll das Statut der Bundes-CDU gelten, wonach Mitgleider von Wahlen nur ausgeschlossen werden, wenn sie „schuldhaft“ länger als sechs Monate mit ihren Zahlungen in Verzug sind. cd