Traumhochzeit in Handschellen

■ Ein Jordanier will eine Bremerin heiraten / Weil er dazu mit einem Geschäftsvisum einreiste, soll er ausgewiesen werden

Als der Jordanier Abdou Hassan H. im Mai nach Deutschland einreis-te, hatte er nicht nur Geschäftliches, sondern auch Menschliches im Sinn. Während seines voraussichtlich dreimonatigen Aufenthalts wollte der 27-Jährige seiner deutschen Freundin einen Heiratsantrag machen. Pech für den jungen Mann: Er war mit Geschäftsvisum eingereist. Verboten, meint die Bremerhavener Ausländerbehörde. So dürften Ausländer hier nicht zur Eheschließung gelangen. Jetzt sitzen der verliebte Jordanier und seine deutsche Frau in spe in einer Paragrafenmühle, aus der nur eine Anwältin die beiden befreien kann.

Die jordanisch-deutsche Liebe begann bei einer Geschäftsvisite und verfestigte sich über die Zeit: Immer wenn der junge Mann im Auftrag des väterlichen, internationalen Altkleiderhandels in Deutschland zu tun hatte, besuchte er die Freundin. Dieses Mal, einen Monat nach dem Tod des Vaters im April, wollte der Firmenerbe mehr und brachte für den Fall beiderseitigen Einvernehmens – ganz Geschäftsmann – auch gleich die notwendigen Heiratspapiere mit. Ein Schritt, der bislang nur verhängnisvolle Folgen hatte.

Nicht nur wirft die Ausländerbehörde dem jordanischen Geschäftsmann und sogar seinen deutschen Geschäftspartnern betrügerische Absichten vor. Von einem „Gefälligkeitsvisum“ ist die Rede, seit der Altkleiderexporteur seinen Deutschland-Aufenthalt im August über die ursprünglich geplante Zeit hinaus mit deutscher Firmenhilfe verlängern ließ. Auch von einer Duldung zum Zwecke der Eheschließung – wie sie gesetztlich möglich wäre – will die Ausländerbehörde nichts wissen. Sie drohte stattdessen mit Abschiebung. Seither sitzt der Jordanier, der eigentlich dringend ausreisen und seine internationalen Geschäfte anderweitig fortsetzen müsste, in Deutschland erst recht fest.

„Ohne Eheschließung will er seine Verlobte nicht alleine lassen, da beide davon ausgehen, dass die Antragsgegnerin ihm nach seiner Ausreise ein Visum zur Einreise verweigern wird“, sagt Anwältin Gerda Baudisch-Cimen. So könnte die Beziehung gefährdet werden. Dass die Ausländerbehörde so handele, habe sich bereits herumgesprochen, schrieb Baudisch-Cimen auch ans Bremer Verwaltungsgericht, von wo sie das OK für die ersehnte Duldung erhofft, mit der ihr Mandant schnell heiraten könnte.

Das Paar und seine Anwältin haben Anlass zur Hoffnung. Auch ein Richterspruch des Bremer Amtsgerichts kommt dem jungen Glück jetzt gelegen. Danach kann das Bremerhavener Standesamt nicht – wie geschehen – die Heiratsunterlagen des Mannes einkassieren, ohne sie ans Oberlandesgericht weiterzuleiten und somit die Eheschließung blockieren. Aus Sicht der Anwältin könnte das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde jetzt dazu verdonnern, eine Duldung zu erteilen. „Denn eine Eheschließung steht unmittelbar bevor.“

Geht der Kampf des Paares so aus, hätte es mit seiner Entscheidung, auf Juristen zu vertrauen, guten Instinkt bewiesen. Denn die Politik hat bereits versagt. Im Auswärtigen Amt jedenfalls wurde das Hilfegesuch des Jordaniers, seine „Geschäftsbeziehungen mit deutschen Firmen und umgekehrt“ nicht zu zerstören, nicht einmal gelesen. Als Antwort auf sein Schreiben erhielt er einen Formbrief, in dem es hieß, dass das Auswärtige Amt für Entscheidungen in Asylverfahren nicht zuständig ist. ede