Faire Entschädigung

Ungerechte Beurteilung bringt Studenten 8.000 Mark

HAMM ap/taz ■ Für den Fehler eines Professors muss das Land Nordrhein-Westfalen einem Studenten fast 8.000 Mark zahlen. Wie das Oberlandesgericht Hamm am Freitag mitteilte, hatte sich der an der Universität Münster lehrende Betriebswirtschaftler bei der Bewertung der Examensarbeit des Studenten vertan und eine Seite versehentlich überhaupt nicht korrigiert. Deshalb sei der Student durchgefallen und habe erst nach einer Wiederholungsprüfung Ende September 1998 sein Diplom erhalten. Dieser Präzedenzfall gibt vielen ungerecht behandelten Menschen neue Hoffnung. Die Wahrheit fordert jetzt z. B. 100.000 Mark für das „ungenügend“ in Mathe auf dem Zeugnis von 1977, durch das sie ein Abiturzeugnis erst mit einem Jahr Verzögerung 1986 erhalten hat, und nochmal 5.000 Mark für den Vermerk „Stört den Unterricht häufig durch Schwatzen.“