Keine EU-weite Kapitalsteuer

Finanzminister einigten sich in Luxemburg nicht auf einheitliche Besteuerung. Doch sie wollen gegen Geldwäsche vorgehen: Staaten, die nicht kooperieren, drohen Sanktionen

LUXEMBURG/BERLIN ap/taz ■ Einheitliche Steuern wird es in der Europäischen Union vorerst nicht geben. Auch bei ihrem gestern zu Ende gegangenen Treffen in Luxemburg konnten sich die EU-Finanzminister nicht auf die entsprechende Richtlinie einigen, über die seit zwölf Jahren verhandelt wird. Strittig sind vor allem die Höhe des Steuersatzes auf Zinseinkünfte und Internetkäufe sowie die Aufteilung der Steuereinnahmen unter den Mitgliedsstaaten.

Bei der Besteuerung von Zinseinkünften hatte man sich auf dem letzten Gipfel bereits verständigt, ab 2009 in der EU einen Informationsaustausch über Steuereinnahmen einzuführen. Dann zahlt jeder seine Steuern im eigenen Staat – auch in Luxemburg und Österreich. Bisher beharrten beide Länder auf ihrem Bankgeheimnis und darauf, die Zinsen von ausländischen Anlegern vor Ort abzuführen, statt sie der zuständigen ausländischen Behörde zu melden.

Bei der Höhe des Steuersatzes differieren die Vorstellungen zwischen 15 und 25 Prozent. In der Frage der Aufteilung der Steuereinkünfte wird diskutiert, dass 90 Prozent dem Staat zugeschrieben werden, in dem der betreffende EU-Bürger steuerpflichtig ist, und 10 Prozent demjenigen, in dem das Guthaben angelegt ist.

Bundesfinanzminster Hans Eichel (SPD) drängte gestern auch auf eine weltweit einheitliche Mehrwertsteuer für Internetgeschäfte wie Computerprogramme oder Videos, die sich Kunden in der EU gegen Bezahlung aus dem Netz herunterladen können. Bislang sind solche Produkte aus den USA Mehrwertsteuer-frei und entsprechend billiger.

Nur die Luxemburger stimmten jedoch einem Vorschlag von Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein zu: Internetverkäufer von außerhalb der EU sollen sich in einem EU-Staat registrieren lassen und dort Steuern zahlen. Da Luxemburg den niedrigsten Mehrwertssteuersatz innerhalb der EU hat, würden sich sämtliche Firmen im Großherzogtum anmelden – zu Lasten der anderen europäischen Länder.

Nicht mehr als Absichtserklärungen gab es auch beim Kampf gegen Geldwäsche. Die Finanzminister vereinbarten zusammen mit Justiz- und Innenministern, Briefkastenfirmen künftig strenger zu durchleuchten und gegenseitige Rechtshilfe nicht am Bankgeheimnis scheitern zu lassen. Sie drohten zudem Ländern, die sich nicht an internationale Standards im Kampf gegen Finanzkriminalität halten, Sanktionen an. Darunter könne etwa die Streichung von Entwicklungshilfe fallen. Zu den betroffenen Ländern gehören laut einer Liste die Bahamas, Russland, aber auch Israel. Innenminister Otto Schily (SPD) glaubt jedoch nicht an eine schnelle Umsetzung der Absichtserklärungen: „Die europäischen Mühlen mahlen langsam.“ KK