Dissens über die Informationsfreiheit

Die Verfassungsschutzreform kommt nicht voran. Trotz weitgehender Einigkeit im Parlamentsausschuss

Mit der Beratung über das neue Verfassungsschutzgesetz kommt der Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses nicht so recht vom Fleck. Obwohl inzwischen auch die angeforderte Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka vorliegt, verschob der Ausschuss seine Beschlussfassung auch gestern wieder. Dabei sind sich im Grunde alle einig.

Selbst Garstka räumte ein, dass im vorgelegten Änderungsantrag der Koalition fast alle seine Anregungen bereits eingearbeitet wurden. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) hörte es mit sichtlicher Zufriedenheit. Um Konfrontationen zu vermeiden, habe er Garstka frühzeitig um Mitberatung gebeten. „Obwohl wir uns damit ein Stück weit blind machen“, so der Senator, habe er sogar zugestimmt, bei so genannten „Prüffällen“ auf eventuelle verfassungsfeindliche Bestrebungen, die Datensätze künftig nicht mehr sofort in die Verbunddateien der Verfassungsschutzämter einzugeben. Sie sollen nun zunächst intern verarbeitet werden. Erst wenn sich ein „Verdachtsfall“ ergibt, werden die Daten in das bundesweite Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) eingestellt. Besonders schwer kann Werthebach diese Zustimmung nicht gefallen sein. Viele der anderen Landesämter verfahren bereits ebenso. Zudem bleibt im Einzelfall auch noch die unmittelbare Nachfrage per Fernschreiben.

Dissens gibt es derzeit nur noch bei der Frage, wie weit das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch auf den Verfassungsschutz Anwendung finden soll. Bislang sind Akteneinsichten nach dem IFG nicht vorgesehen. Garstka hält dies für „ein falsches Signal“ und schlägt vor, nur Verschlusssachen von einer Offenlegung auszunehmen. Auch hier zeichnet sich also eine Einigung ab. Die offenen Fragen sollen kommende Woche geklärt werden. OTTO DIEDERICHS