Heimlich, still und leise

■ Die Polizei hat großes „Erledigungsinteresse“ im Fall Gerold Janssen – entschuldigen will sie sich trotzdem nicht / Jetzt wird weiter gemeinsam an einer gütlichen Einigung gebastelt

Eine einzige kleine Entschuldigung, und Gerold Janssen und das Innenressort könnten endlich in Frieden miteinander leben. Doch daraus wurde gestern schon wieder nichts: Die 1. Zivilkammer des Landgerichts verschob erneut die Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Janssen und zwei Bremer Polizisten, damit vielleicht doch noch ein Vergleich zustande kommt. Der 77-jährige Hollerland-Aktivist hatte die Beamten auf Schmerzensgeld verklagt, weil diese ihn 1997 nach einer Protestaktion misshandelt haben sollen.

„Eine Entschuldigung wird er mit Sicherheit nicht kriegen“, sagte gestern der Rechtsanwalt der Stadtgemeinde Bremen, Gerhard Hohfeld. Doch genau etwas in dieser Art erwartet Janssen – zumindest ein Zeichen, „dass das, was gewesen ist, nicht gut war“. Der damals 74-jährige Bundesverdienstkreuzträger war von der Polizei in die Arrestzelle verfrachtet worden, nachdem er eine Parole auf eine Betonleitplanke des Autobahnzubringers Horn-Lehe gepinselt hatte. Das – ärztlich attestierte – Ergebnis: Prellungen, Schürfwunden, ein verdrehtes Handgelenk (die taz berichtete). Jannsen berichtete außerdem von wüsten Beschimpfungen („Ich schlag dir die Eier weich“).

Jetzt ist die Stadtgemeinde offensichtlich stark an einem Vergleich interessiert, den der malträtierte Umweltschützer selbst ins Spiel gebracht hatte – nur nicht zu dessen Bedingungen. So will Rechtsanwalt Hohfeld beispielsweise die Formulierung geändert sehen, dass „alle Parteien über das Ziel hinausgeschossen“ seien. In seinen Augen ist an der ganzen Angelegenheit nämlich nach wie vor „nichts dran“.

Man fragt sich nur, warum die Stadt einen Vergleich anstrebt, wenn die Beamten gänzlich unschuldig sein sollen. Ein Freispruch wäre die einzig logische Konsequenz. Doch auch hier hat der Jurist eine Erklärung parat: Man wolle die Auseinandersetzung ohne großes Tamtam erledigen, außerdem gebe es auch finanzielle Erwägungen. Janssen würde auf seine 1.500 Mark verzichten, die Stadt auf 300 Mark Reinigungskosten für farbbefleckte Uniformen.

Also doch die Furcht vor einem Urteil? Nein, ein Vergleich bedeute nicht, „dass wir irgend etwas anerkennen“. Janssen selbst habe schließlich den Vorschlag gemacht, „die Stadt hat nicht nachgegeben“. Es gebe einfach ein großes „Erledigungsinteresse“.

Für den Anwalt des Umweltschützers, Andeas Reich, gibt es jenseits aller Symbolik allerdings handfeste Gründe für die Stadt, sich auf einen Vergleich zu verständigen: „Das ganze ist nicht ganz risikolos für die Gemeinde“, so Reich, eine Verurteilung der Polizisten sei nicht auszuschließen. So kann sein Mandant bis heute nicht verstehen, warum ausgerechnet Beamte vom Polizeirevier Horn-Lehe, mit dem er nach eigener Auskunft seit Jahren zu tun hat, ihn zur Feststellung der Personalien in Handschellen legten.

Sein Enkel überdies hatte den Vorfall fotografiert – um danach selbst abtransportiert zu werden. Ein Teil der Beweisfotos sollen von den beteiligten Beamten vernichtet worden sein. Der nächste Termin für die Urteilsverkündung ist auf den 10. November angesetzt. hase