fördergelder in berlin
: Kohle für Sonne

Ein kleiner Wegweiser durch das Berliner Solarförderprogramm: Es gibt in Berlin seit kurzem keine Altersbeschränkung der Wohngebäude mehr, auf denen die Solaranlage errichtet werden soll. Das Haus muss vor Antragstellung bei der Investitionsbank Berlin (IBB), die den „Investitionskostenzuschuss“ vergibt, fertig gestellt sein. Die Installation der Solaranlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es werden nur Anlagen auf Wohnungen, nicht auf Gewerbeobjekten gefördert. Der Investitionszuschuss beträgt 30 Prozent der Baukosten der Anlage. Die Obergrenze beträgt 25.000 Mark je Wohnung.

Für die Antragstellung müssen die Baukosten der Solaranlage nachgewiesen werden, also eine Kostenberechnung oder ein Kostenvoranschlag eines Installationsbetriebes vorliegen. Der Installationsbetrieb errechnet den erzielbaren jährlichen Energieertrag der Solaranlage, der bei der Beantragung der Fördermittel vorgelegt werden muss.

Eine städtebauliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes ist vor Beantragung der Fördergelder beim zuständigen Bezirksamt einzuholen. Die Antragsbearbeitungszeit liegt in der Regel bei zwei bis sechs Wochen. Nach der Bewilligung der Fördermittel, dem Bau der Solaranlage und der Anerkennung des Verwendungsnachweises werden die Fördermittel ausgezahlt.

Antragsformulare: Investitionsbank Berlin (IBB), Bundesallee 210, 10719 Berlin, Telefon (030) 21 25-41 23 oder -41 17 oder -36 23 oder -43 13. Öffnungszeiten des Beratungszentrums im Gebäude Bundesallee 210: Mo., Di., Mi. 8 bis 15 Uhr, Do. 8 bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 13 Uhr. Kontakte zum Handwerk: Solar-Service-Center, Telefon (0 30) 4 40 09-1 23. Informationen im Internet:www.berlin-solar.de