Bohl verschob Dienstakten

Sonderermittler Burkhard Hirsch entdeckt bei der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung Akten des Bundeskanzleramts. Bohl: Bedauerliches Versehen der Sekretärin

BERLIN taz ■ Geht es nach Friedrich Bohl (CDU), dann müssen im Kanzleramt während der Ära Kohl selten dämliche Sekretärinnen gearbeitet haben. Denn auf deren Versehen führt der Ex-Chef des Amts es nun zurück, dass unter den Akten, die Bohl nach der verlorenenWahl 1998 abtransportieren ließ, offenbar doch nicht nur Wahlkreisunterlagen, CDU-interne Papiere und sein persönliches Archiv waren, wie der Kohl-Adlatus stets behauptet hatte.

Vielmehr gab der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der als Sonderermittler die Archive des Kanzleramtes und der CDU-nahen Adenauer-Stiftung durchkämmte, nun laut Spiegel bekannt, dass auch dienstliches Material unter den entführten Akten ist. So sollen sich in Ordnern, die die Aufschrift „CHBK“ – dem Kürzel für „Chef Bundeskanzleramt“ – tragen, Dokumente befinden, die die Spenden- und Bestechungsaffäre der CDU betreffen. Hirsch fand Unterlagen zum Panzerverkauf nach Saudi-Arabien, Schreiben der Ex-Verteidigungs-Staatssekretärin Agnes Hürland-Büning „wg. Firma TED (elf aquitaine/Thyssen)“ und vom Generalbevollmächtigten der CDU-Schatzmeisterei, Uwe Lüthje. Auch ein Schreiben des verschwundenen Verteidigungsstaatssekretärs Holger Pfahls an Helmut Kohl zu den gegen Pfahls angestrebten Ermittlungen soll darunter sein. Wie aufschlussreich das Material für die CDU-Affäre ist, konnte Hirsch noch nicht sagen.

Bohl hatte bisher behauptet, dass keine dienstlichen Akten aus dem Kanzleramt entfernt wurden. Nun erklärt sein Anwalt, das Material sein ohne jede Brisanz, der Fund „eine Bagatelle“. Eine Sekretärin habe das Material „wohl falsch abgeheftet“ – dann müsste die Dame allerdings auch die Ordner falsch beschriftet haben. Und das nicht nur einmal – 27 Ordner mit der Aufschrift CHBK fand Hirsch.

Bohl erklärt nun, das Kanzleramt habe Vorgänge als dienstlich eingestuft, die er nicht so eingestuft habe. Laut Bohl ist der größte Teil der Akten inzwischen an das Kanzleramt zurückgegangen. Über den Rest soll ein Sachverständiger entscheiden. Gut möglich, dass die Akten dabei einen Umweg nehmen: Über die Staatsanwaltschaft und den Spenden-Untersuchungsausschuss. OES