Apothekenschließung rechtens

■ Verwaltungsgericht bestätigt Gesundheitsressort

Die Schließung der Sielwallapotheke war rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht Bremen in einem gestern veröffentlichten Beschluss vom 24. Oktober. Im August war die Apotheke durch Anordnung der Behörde geschlossen worden. Die Apothekerin soll im Jahr 1999 rund 200.000 Mark durch Rezeptbetrügereien verdient haben. Zudem sollen die Betäubungsmittel-Bücher nicht ordentlich geführt worden sein. Gegen die Schließung der Apotheke war die Apothekerin gerichtlich vorgegangen.

Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass seit Mitte 1998 teure Aids-Medikamente nicht gemäß der ärztlichen Verschreibung an die Patienten ausgegeben wurden. Tatsächlich seien die Rezepte zur Erstattung aber den Krankenkassen vorgelegt worden. Darüber hinaus seien „erhebliche Zuwiderhandlungen gegen das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung durch Überwachungstätigkeit der Behörde“ belegt worden. Deshalb habe die Behörde richtig gehandelt, zuerst die Betriebserlaubnis für die Apotheke widerrufen und dann die Apotheke geschlossen zu haben. Da die Apothekerin sich „grobe Rechtsverstöße“ zu schulde kommen ließ und eine „fehlende Einsicht in ihre Berufspflichten“ an den Tag gelegt habe, habe eine Gefahr für das Apothekenwesen bestanden. Daher sei es richtig, die Apotheke zu schließen, bevor es eine rechtskrägftige Entscheidung vor Gericht gebe. taz