arbeitsrecht
: Nur die Schriftform zählt

Kündigung am Stammtisch unwirksam

Wer seinem Arbeitgeber sozusagen im Eifer des Gefechts den Büroschlüssel mit den Worten „ich gehe“ auf den Schreibtisch knallt, braucht seit dem 1. Mai nicht mehr befürchten, dass seine möglicherweise überstürzte Tat tatsächlich den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich zieht. Seitdem bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

Denn bereits vor vier Monaten ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, von dem die meisten Arbeitnehmer nach Auskunft von Fachanwälten zum Thema Arbeitsrecht offensichtlich noch keine Kenntnis genommen haben. Diese wichtige Änderung regelt der in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) neu eingefügte Paragraf 623. Beruhigend vielleicht auch für alle Teilnehmer von Stammtischen, Firmenfeiern oder Jubiläumsausflügen, bei denen zu später Stunde schon mal hitzige Diskussionen ausbrechen können.

Wer dennoch einen qualifizierten Rat braucht, kann sich an den neuen Suchdienst 0800-Fachanwalt wenden. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-3224269 oder im Internet unter www.0800fachanwalt.de bekommen Rechtssuchende kostenlos einen Fachanwalt in ihrer Nähe genannt, der sich auf die Lösung des jeweiligen Problems spezialisiert hat. Fachanwälte gibt es in Deutschland insgesamt rund 12.000 zu folgenden Themengebieten: Arbeits-, Familien-, Insolvenz-, Sozial-, Steuer-, Straf- sowie Verwaltungsrecht. Geplant ist nach Auskunft von Oliver Frisan, Gründer des Fachanwalt- Suchdienstes, interessante Urteile in Zukunft regelmäßig auch im Internet zu veröffentlichen.

Weitere Infos: 0800-Fachanwalt GmbH i.Gr., Kotthausstr. 6 B, 58256 Ennepetal, Tel. (0 23 33) 7 01 60, Fax (0 23 33) 7 01 65