Die Top Ten des Mietstreits

Der Deutsche Mieterbund hat eine Statistik zu den häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern veröffentlicht. Spitzenreiter in Berlin: Allgemeine Vertragsverletzungen

von LARS KLAASSEN

Es sind oft die kleinen Dinge im Leben, die einem den Menschen ins Gedächtnis rufen, der jährlich zigtausend Mark von uns bekommt: Wenn die kaputte Heizung tagelang nicht repariert wird, von der feuchten Außenwand die Tapete langsam abfällt oder wieder mal eine saftige Mieterhöhung ins Haus flattert, dann denken wir an ihn. Ärger mit dem Vermieter ist zwar nicht unbedingt so alltäglich wie Zähne putzen, aber fast jeder kann zu diesem Thema eine nette Anekdote beitragen. Ein besonders ausführliches Lied wissen die Mietervereine vom Zank und Streit ihrer Mitglieder mit Vermietern zu singen. Rund 800.000 Beratungen führen die 350 Mietvereine, die dem Deutschen Mieterbund (DMB) angehören, jährlich durch. Der DMB hat in einer Sonderpublikation die Zahlen zu den zehn häufigsten Beratungsthemen herausgegeben. Auch für Berlin liegt eine Rechtsschutzauswertung – unterteilt in sieben Streitgegenstände – darüber vor, welche die drängendsten Anliegen der Mieter sind.

Einer der größten Erfolge der Beratungen durch die Mietervereine ist vorbeugender Art: 97 von 100 Auseinandersetzungen werden außergerichtlich beigelegt. Kommt es trotzdem zum Prozess, ist man beim Rechtsschutz des DMB ebenfalls in guten Händen: In 40,8 Prozent der Fälle gewinnt der Mieter (Berlin: 38 Prozent). Verlorene Prozesse haben mit 14,1 (12,5) Prozent den geringsten Anteil. Vergleiche wurden in 24 (22,9) Prozent der Auseinandersetzungen erzielt. Eine größere Abweichung zwischen den bundesweiten und Berliner Zahlen ergibt sich lediglich bei den Teilerfolgen: Hier ist der überregionale Anteil mit 14,9 gegenüber 26,5 Prozent deutlich geringer.

Während sich bundesweit jede vierte Beratung um das Thema Nebenkosten drehte, lag dieser Bereich in der Rechtsschutzauswertung des Berliner Mietervereins mit 13 Prozent gerade mal auf Platz drei. Obwohl die so genannte zweite Miete auch in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren explodiert ist, spielen hier offensichtlich andere Streitpunkte eine bedeutendere Rolle.

Hiesiger Spitzenreiter der Rechtsschutzstatistik ist mit 38,2 Prozent der Bereich Allgemeine Vertragsverletzungen. Rechte und Pflichten des Mieters, die sich eigentlich aus Mietvertrag oder Hausordnung ergeben, werden in Berlin offensichtlich oft unterschiedlich interpretiert. Hier unterscheidet sich die Statistik deutlich vom Bundesschnitt: Mit 13 beziehungsweise 17 Prozent sind die Sparten Mietvertrag und Wohnungsmängel auf den Plätzen zwei und drei offenbar nicht ganz so brennend.

Das Thema Mieterhöhung ist in Berlin ebenfalls häufiger Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Gerade wer im Ostteil der Stadt wohnt, hat in den letzten Jahren die dramatische Entwicklung zu spüren bekommen. 28,9 Prozent der Rechtsschutzfälle des Mietervereins befassten sich mit den finanziellen Forderungen der Vermieter. Das ist von den sieben Kategorien der Berliner Auswertung der zweithöchste Wert. Deutschlandweit liegt das Thema mit gerade mal 9 Prozent auf Platz vier der zehn häufigsten Beratungsthemen. In diesem Bereich hilft der Mieterverein seinen Mitgliedern ebenso wie bei Auseinandersetzungen um Nebenkosten, viel Geld zu sparen.

Etwa jeder zehnte Rechtsschutzfall des Berliner Mietervereins dreht sich um Kündigungen. Bundesweit liegen die Zahlen etwas höher: Allein 8,5 Prozent der Beratungen befassten sich ausschließlich mit dem Bereich der Kündigung duch den Mieter. Erstaunlich ist, dass die Vermieterkündigung mit 5 Prozent ein deutlich geringeres Problem darstellt. Der Grund: Viele – vor allem junge – Mieter haben in den letzten Jahren Zeitmietverträge abgeschlossen, ohne zu bedenken, dass sich ihre Lebensumstände rasch ändern können. Lange Kündigungsfristen erschweren neben Zeitmietverträgen den Mietern oft die notwendige berufliche Flexibilität.

Streitigkeiten um Kautionen sind deutschlandweit mit einem Anteil von 7,5 Prozent ebenfalls etwas stärker repräsentiert als in Berlin, wo sie nur einen Anteil von 4,7 Prozent erreichen.

Obwohl in den vergangenen zehn Jahren in Berlin rund 500.000 Wohnungen instandgesetzt oder modernisiert worden sind, ist Modernisierung nur in 3,4 Prozent der hiesigen Fälle Thema der Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern gewesen. Das ist sogar weniger als der Bundesdurchschnitt von 4 Prozent.

Das Schlusslicht in der Auswertung des Berliner Mietervereins sind Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen. Lediglich 1,7 Prozent der Streitfälle haben in Berlin diesen Punkt zum Gegenstand. Republikweit sind es immerhin 7 Prozent.

Auseinandersetzungen wegen der Installation von Satellitenschüsseln oder Kabelanschlüssen nehmen in der deutschlandweiten Statistik mit marginalen 1,5 Prozent Platz zehn ein. Dieser Streitgegenstand wird vom Berliner Mieterverein gar nicht erst gesondert aufgeführt.

Tipps und Kontaktadressen sind im Sonderheft des DMB „MIETER Dein Recht“ aufgeführt. 82 Seiten, 7,50 DM (zu beziehen über www.mieterbund.de).