Die Fakten

Wer seit 1955 oder vorher ohne Unterbrechung seinen ersten Wohnsitz auf der Parzelle angemeldet hat, kann sich auf den so genannten Kaisenerlass berufen. Wilhelm Kaisen, damals Bürgermeister in Bremen, forderte die hungernden Nachkriegsbremer zum Landerwerb und Gemüseanbau auf. Wer sich dann auch noch ein Häuschen auf der Scholle baute, wurde mit Wohnrecht auf Lebenszeit ausgestattet.

65 sogenannte Kaisenbewohner leben in dem Parzellengebiet westlich des Waller Fleets. Auf Kinder, die vor 1955 auf einer solchen Parzelle geboren sind, wird das Wohnrecht übertragen, nicht aber auf andere Verwandte.

Geduldet wird, wer vor dem Stichtag 28. Mai 1974 die „Wohnnutzung“ aufgenommen hat. Das gilt auch für Ausbauten, sofern sie nicht gegen Brandschutzauflagen und Ähnliches verstoßen. Die Duldung endet, wenn ein Gebiet zum Bereinigungsgebiet erklärt wird. Das heißt, auch die 62 Waller Parzellen, deren Bewohner zwischen 1955 und 1974 eingezogen sind, müssten jetzt gehen. Keinerlei Vertrauensschutz genießen die 161 bewohnten Lauben, die erst nach 1974 bezogen wurden.

Wer seine Steinparzelle im Zuge der Bereinigung aufgibt, erhält gleichzeitig eine Abrissverfügung. Steinhäuser sind im Kleingartengebiet nicht zulässig, auch andere dürfen eine Größe von 24 qm nicht überschreiten. Da die im Waller Fleet bevorstehende Bereinigung – so die Senatsvorlage – „möglichst im Konsens mit den Betroffenen“ stattfinden soll, sieht der Vorschlag aus der Baubehörde einen finanziellen Aufwand von rund einer Million Mark pro Jahr für Abriss und Sanierung vor. Die Bereinigung könne sich über einen Zeitraum von circa acht Jahren hinziehen.

Die „kreative Lösung“, die der Senat sich nach dem letzten gescheiterten Versuch von 1996 für die Bereinigung vorstellt, schließt unter anderem einen Vermittler zwischen Stadt und Parzellisten vor. Im Gespräch ist der ehemalige CDU-Fraktionschef Peter Kudella, der vor kurzem auch zwischen Senat und Öko-Siedlern an der Lesum vermittelt hatte. hey