Kann denn Kochen Sünde sein?

Ja, meint das Verwaltungsgericht Karlsruhe und bestätigt Beschlagnahme von Küchen der Castor-Gegner am Atomkraftwerk in Philippsburg. Begründung: Gute Verpflegung reize zum Protest. Und durch den sei die öffentliche Sicherheit gefährdet

von CHRISTIAN RATH

Die Küchen der Atomkraftgegner, die in Philippsburg Castor-Transporte blockieren woll(t)en, bleiben vorerst beschlagnahmt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem jetzt bekannt gemachten Beschluss. Die mobilen Ausrüstungen von zwei alternativen Kochkollektiven waren am 16. Oktober nach der Räumung eines Anti-Castor-Camps von der Polizei konfisziert worden.

Konkret geht es um Ausrüstungen der holländischen Kooperative Rampenplan sowie der Gruppe Maulwurf, die zur Freiburger Umwelt- und Projektwerkstatt gehört. Riesentöpfe, Gaskocher, Tische, Teller und Besteck sollten der Verpflegung von einigen hundert Atomkraftgegnern dienen, die anlässlich eines geplanten Castor-Transportes am AKW Philippsburg erwartet wurden. Doch die Polizei räumte das Camp der Kampagne „x-tausendmal quer“ kurz nach der Errichung auf einem privaten Grundstück.

Die Küchenteams durften zwar ihre Anlagen abbauen und in Lkws verstauen, doch rund fünf Kilometer vom Camp entfernt wurden diese dann doch von der Polizei beschlagnahmt. Rechtsanwalt Rainer Hasenbeck sieht darin den Bruch einer Absprache. Die Polizei habe zuvor ausdrücklich auf eine Beschlagnahme verzichtet, wenn der Abbau binnen zehn Stunden erledigt sei und die Gruppen dann „Richtung Heimat“ abzögen. Dazu gebe es eine eidesstattliche Versicherung der verhandlungsführenden AKW-Gegner.

In der Zwischenzeit sind die Lkws wieder zurück. Die gefährlichen Küchen befinden sich jedoch noch im Polizeigewahrsam. Wo sie gelagert werden, will Romeo Heger, Leiter der polizeilichen Ermittlungsgruppe nicht sagen. „Wir müssen jetzt sauber auflisten, was wir da beschlagnahmt haben, damit die Gegenstände zügig zurückgegeben werden können.“ Urspünglich sollte die Beschlagnahme Ende Oktober enden. Im Landratsamt Karlsruhe, das gemeinsam mit der Polizei entscheidet, will man „in den nächsten Tagen“ besprechen, ob die Küchen zurückgegeben werden können.

Keinen Erfolg hatte nun auch der Gang vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte einen Eilantrag auf Freigabe der Küchen ab (Az. 4 K 2981/00). Nach einer „summarischen Prüfung“ sei anzunehmen, dass die Beschlagnahme wohl rechtmäßig war, heißt es in dem Beschluss. Wie das Landratsamt Karlsruhe ging auch das Verwaltungsgericht davon aus, dass die beschlagnahmten Gegenstände „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ erneut zum Aufbau eines Widerstands-Camps benutzt werden sollten.

Da bei den geplanten Castor-Transporten auch Rechtsbrüche geplant seien, stelle ein derartiges Camp eine Gefahr für die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dar. Dabei sei ein „Zeltdorf mit der Möglichkeit der Verköstigung und Übernachtung“ für Atomkraftgegner eben auch ein Anreiz, nach Philippsburg zu kommen und länger zu bleiben. Auf die von der Polizei gebrochene Absprache wollte das Gericht nicht näher eingehen. Der exakte Inhalt der Zusage sei nicht zweifelsfrei feststellbar gewesen.

Für das Kollektiv Rampenplan, das regelmäßig für Kongresse und andere Großereignisse kocht, ist der Verlust einer ihrer mobilen Küchen auch ein wirtschaftliches Problem. Zu politischen Kompromissen waren sie allerdings nicht bereit. Eine eidesstattliche Versicherung, nicht gegen den Castor zu kochen, wollten die Holländer nicht abgeben.

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