rundfunkgebühren

Wer warum wieviel an wen zahlt

Man mag’s kaum glauben, doch haben ARD und ZDF einen gesellschaftlichen Zweck. Es ist dies die programmliche und technische Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk und Fernsehen, „ohne Ansehen von Rang und Einkommen“.

Das Geld, das von Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen verschlungen wird, soll von den Nutznießern aufgebracht werden.

Aufgeteilt in Grund- und Fernsehgebühr kassiert die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) also pro Monat von einem voll ausgestatteten Haushalt 28,25 Mark. Wie viel Geld den einzelnen Anstalten zufließt, darüber entscheidet eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).

Von der pauschalen Gebühr gehen theoretisch 19,89 Mark an die Hörfunk- und Fernsehsender der ARD und 6,16 Mark an das ZDF. Der Rest verteilt sich auf Deutschlandradio, Arte, Phoenix, den Kinderkanal und die Landesmedienanstalten.

Im Gegensatz zum werbefinanzierten Privatfernsehen soll mit der pauschalen Gebührenerhebung den Öffentlich-Rechtlichen ein informatives, bildendes, unterhaltendes Programmangebot ermöglicht werden – auch für Minderheiten. Was man von privaten Sendern, die auf ein breites Publikum und hohe Quoten schielen müssen, schwerlich wird verlangen können.

Vielmehr ist nach der dualen Rundfunkordnung in Deutschland die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt erst Voraussetzung dafür, dass RTL & Co. auf Sendung gehen dürfen.

Kritiker wie der CSU-Medienexperte Markus Söder aber halten das Arrangement angesichts neuer Medien wie dem Computer für überholt. Söder fordert daher etwa einen „Medien-Cent“ auf alle Geräte, die öffentlich-rechtliche Inhalte empfangen können.