Nachgehakt
: Vier werden bleiben

■ Die Liste gefährlicher Hunde soll jetzt in Bremen eingeschränkt werden

Eine Verordnung beginnt zu bröckeln: Nach der ersten Ausnahme vom Maulkorbzwang wittern auch andere Halter so genannter Kampfhunde Morgenluft und warten auf den Ausgang ihrer Klagen beim Oberverwaltungsgericht (vgl. taz von gestern). Im Kreuzfeuer der Kritik steht die Liste der zehn Rassen gefährlicher Hunde. Während die Verordnung auf juristischer Ebene gerade durchlöchert wird, ist auch in der Bremer Politik einiges in Bewegung. Die taz sprach mit der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Carmen Emigholz, diesmal in ihrer Eigenschaft als Sachverständige für Tierschutzfragen.

taz: Was sagen Sie zu den OVG-Verfahren?

Carmen Emigholz: Grundlage für das OVG ist ja die Möglichkeit eines individuellen Nachweises der Ungefährlichkeit. Diese Einschätzung deckt sich mit der unserer Arbeitsgruppe. Auf der Liste der mit Maßnahmen zu belegenden Hunde werden wahrscheinlich alleinig vier Hundearten bleiben, die im Qualzuchtgutachten enthalten sind.

Qualzuchtgutachten?

Ein Gutachten, das für die vier Arten Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire und Stafford-shire Bullterrier nachweist, dass sie besonders für aggressive Zuchten missbraucht werden, gerade weil sie – anders als andere Arten – die physischen Voraussetzungen mitbringen, nämlich gefährlicheres Beißverhalten.

Die vier bleiben auf der Liste?

Nicht grundsätzlich. Ich will dem Ergebnis unserer Arbeitsgruppe, die zum Tierschutzbeirat gehört und der Tierärzte, der Tierschutzverein und Mitarbeiter aus der Veterinärbehörde, dem Innen- und Gesundheitsressort angehören, nicht vorgreifen. Aber derzeit sind zwei Maßnahmen im Gespräch, die wir dann den Fraktionen vorlegen werden. Erstens: Wenn ein Hund erfolgreich eine Begleithundeprüfung ablegt oder wenn er den Wesenstest in Niedersachsen besteht, wollen wir ihn vom Maulkorbzwang ausnehmen. Zweitens: Generell davon ausgenommen werden sollen junge Hunde, die in der Sozialisierungsphase sind, alte Hunde, die nach einem unauffälligen Leben wohl auch im Alter nicht mehr auffällig werden, und schließlich kranke Hunde. Aber nach wie vor gilt die Verordnung für gefährliche Hunde gleich welcher Rasse, also Tiere, die sich individuell als gefährlich herausgestellt haben.

Was soll politisch passieren?

Wir hoffen, dass wir noch vor Jahresende einen parteiübergreifenden parlamentarischen Antrag vorlegen können. Zugleich arbeiten wir an einer bundesgesetzlichen Initiative zur Schaffung eines Heimtierschutz- und -zuchtgesetzes.

Das alles das, was hier per Verordnung geregelt ist, auf Bundesebene gesetzlich regelt?

Dafür werden wir kämpfen müssen. Mir geht es darum, dass nicht pauschalisiert, sondern individuell geguckt wird. Auf die Zuverlässigkeit der Halter kommt es an. Das gilt für mich vom Rehpinscher bis zur Dogge.

Fragen: Susanne Gieffers