Keine Arzneien aus dem Netz

FRANKFURT/M. rtr ■ Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris darf nach einer einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichts in Deutschland vorerst keine verbilligten Arzneimittel vertreiben. DocMorris verstoße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz, begründete das Gericht. Bei Zuwiderhandeln könne das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von 500.000 Mark belegt werden. Das Urteil gilt bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung, für die noch kein Termin angesetzt ist. Der Deutsche Apothekerverband hatte geklagt, dass in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente nur in der Apotheke verkauft werden dürften. Das Unternehmen beruft sich auf die Freiheit des Warenverkehrs in der EU.