Recht, nicht Gerechtigkeit

Gubener Hetzjagdprozess: Landgericht verurteilt drei der elf Angeklagten zu Haftstrafen.Michel Friedman, Vizepräsident des Zentralrats der Juden, nennt Urteil „nicht nachvollziehbar“

BERLIN taz ■ Für den Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Michel Friedman, haben die Richter im Gubener Hetzjagdprozess ein „falsches Signal“ gesetzt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Jugendliche, die den Tod eines Menschen mitverursacht haben, mit Bewährungsstrafen davonkommen“, sagte Friedman der taz.

  21 Monate nach der tödlichen Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui in Guben hat das Cottbusser Landgericht gestern acht junge Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Drei der elf Angeklagten erhielten Haftstrafen. Zwei Jugendliche kamen mit Verwarnungen und Auflagen, die übrigen mit Bewährungsstrafen davon.

„Dieses Urteil droht in der Szene missverstanden zu werden“, warnte Michel Friedman. „Harte und deutliche Strafen sind gefragt, wo Jugendliche die Orientierung verloren haben.“ Eine Vertreterin der Nebenklage fand das Urteil ebenfalls zu mild und kündigte Revision an. Auch zwei Brüder des Opfers kritisierten das Urteil.

Zufrieden waren die Anwälte der Täter. Ihre Einschätzung bewegte sich zwischen „günstig“ und „angemessen“, weil das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft blieb. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft von „dumpfer Ausländerfeindlichkeit“ als Tatmotiv gesprochen. Im Urteil war davon nur noch bei einzelnen Angeklagten die Rede.

Anders als Michel Friedman wertet das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit das Urteil als „deutliches Zeichen“. Auch wenn es moralisch nicht voll zufrieden stelle, habe das Gericht nach rechtsstaatlichen Kriterien entschieden, sagte der Vorsitzende des Bündnisses, Rolf Wischnath. R. GEISSLER

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