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KAMPFHUND-URTEIL
: Sterbehilfe für Pitbull

Ein sichergestellter Kampfhund darf nach einem Beschluss des OVG Münster eingeschläfert werden. Dies sei mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Der bissige Hund könne weder seiner Halterin zurückgegeben noch einem neuen Halter vermittelt werden. (Az.: 5 B 838/00) (ap)