Ökologie über Ökonomie

■ Gerichtsbeschluss: FFH-Meldungen?

Als eine „schallende Ohrfeige für den Bremer Senat“ bewertet der Bund für Umwelt und Naturschutz eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Das Gericht hatte im November zu einem Fall in Bristol (England) erklärt, dass die Meldung von potentiellen naturgeschützten Flächen als FFH-Gebiete ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien durchgeführt werden dürfe. Keine Rolle spielen dürften bei Zweifeln ökonomische, soziale und kulturelle Belange und regionale Charakteristika. Damit, so der BUND, sei die Entscheidung des Gerichts „hundertprozentig“ auf Bremen übertragbar. Es bleibe dem Senat nichts anderes übrig, als die Gebiete Weddewardener Außendeich (Bremerhaven) und Hollerland „unverzüglich“ als FFH-Gebiet nachzumelden, so wie es Naturschutzverbände und Umweltsenatorin Tine Wischer (SPD) gefordert hätten.

Bereits im August hatte das Bundesamt für Naturschutz den Senat aufgefordert den Weddewardener Außendeich sowie das Hollerland als FFH-Gebiet an die Europäische Union zu melden. Der Sprecher des Senatspräsidenten, Klaus Schlösser, wollte gestern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht kommentieren, da das neue Papier ihm noch nicht vorlag.

cd