Tödlicher Ausflug

■ Amtsgericht Eutin verhandelt ab heute über den schwersten Unfall auf Schleswig-Holsteins Straßen mit elf Toten

Aus Mangel an Beweisen ist in diesem Fall bereits ein Freispruch erfolgt: Der deutsche Presserat hat die Beschwerde von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) gegen einzelne JournalistInnen zurückgewiesen. Simonis hatte diesen vorgeworfen, nach dem für elf Menschen tödlichen Verkehrsunfall auf der B 76 bei Eutin mit einem Hubschrauber direkt über der Unfallstelle gekreist zu sein und dadurch die Rettungsarbeiten behindert zu haben – was sich laut Presserat nicht eindeutig feststellen ließ. Über den Unfall selbst verhandelt ab heute das Eutiner Amtsgericht: Dort muss sich der 27jährige Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten, der mit seinem LKW den schwersten Verkehrsunfall in der Geschichte Schleswig-Holsteins verursachte.

Elf Menschen starben am 17. Mai gegen Mittag auf der Bundesstrasse 76 im Kreis Ostholstein, als ein Lastwagen mit zwei Kleinbussen zusammenstieß. Der Lastzug des jetzt Angeklagten war in einer Senke auf die Gegenfahrbahn geraten, dort mit einem Kleinbus der Kieler Stadtmission zusammengestoßen und hatte einen zweiten Bus unter sich begraben. In den Fahrzeugen saßen BewohnerInnen des Wichernhauses, einer Einrichtung für psychisch Kranke, die sich auf einem Ausflug in den Hansapark Sierksdorf befanden.

Dem LKW-Fahrer wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit und einen vermeidbaren Fahrfehler verursacht zu haben. Laut Tacho war er 80 bis 90 Stundenkilometer gefahren, während auf der Strecke nur ein Tempo von 60 km/h erlaubt war.

Die Intervention von Ministerpräsidentin Simonis beim Presserat ging zurück auf Beschwerden der Einsatzkräfte am Unfallort. Die Rettungsarbeiten seien durch tieffliegende Pressehubschrauber behindert worden. Diese hätten die Verständigung der Retter am Boden erschwert. Elke Spanner