Zeugen der Anklage

■ Prozess 18 Jahre danach: Verdächtiger belastet

Die Welt brach für sie am 30. März zusammen. Da nahm ihr Mann den Musik-Kopfhörer ab, kündigte an, ihr endlich etwas erzählen zu müssen und gestand, 18 Jahre zuvor Zeuge eines Mordes geworden zu sein. Erst an diesem Abend gab Klaus H. den Namen preis, den er lange Jahre mit sich herumgetragen hatte. Die Frau des Kronzeugen, die diesen als erste erfuhr, sagte gestern vor dem Landgericht im Verfahren gegen den Vergewaltiger und mutmaßlichen Mörder von Lore F. aus, deren Leiche im Februar 1982 im Park Planten un Blomen gefunden worden war (taz berichtete).

Die Aussage war geprägt von der Angst, dass man ihrem Mann eine Mitschuld am Tod von Lore F. unterstellen könnte. Tatsächlich wurde Klaus H. in den Akten der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich auch als Beschuldigter geführt. Der jetzt angeklagte Peter Sch. hatte im Gegenzug den Kronzeugen belastet. Auch der habe die 51jährige vergewaltigt, sagte er vor der Polizei. Und: Klaus H. sei es gewesen, der die Frau tötete.

Die Staatsanwaltschaft stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kronzeugen wieder ein, weil die Indizien dagegen sprachen, dass auch er die Frau misshandelte. Die DNA-Struktur des an der Leiche gefundene Sperma ist identisch mit dem des Angeklagten Peter Sch., nicht mit dem von Klaus H. Und ein Polizist, der die ersten Vernehmungen mit beiden führte, sagte gestern vor Gericht, dass der Kronzeuge Klaus H. sich ohne zu Zögern zum freiwilligen DNA-Test bereit erklärt hatte. Auch als er als Beschuldigter galt, habe er mit der Polizei kooperiert. So hätte er sich zur erneuten Vernehmung bereiterklärt, obwohl sein Anwalt ihm davon abgeraten hatte. „Ich habe ein reines Gewissen“.

Ein reines Gewissens scheint auch der Angeklagte zu haben, obwohl der zumindest die Vergewaltigung von Lore F. gestanden hat. Als er darüber berichtete, so gestern der Polizist, habe Peter Sch. „keine Reue und kein Unrechtsbewußtsein gezeigt“. Elke Spanner