Pitbulls sind voll out

Weniger freilaufende Kampfhunde, weniger Bissvorfälle: Senat zufrieden mit Erfolg der Hundeverordnung. Anmeldefrist läuft ab  ■ Von Heike Dierbach

Es ist der Traum jeder Pädagogin: Dass die Schützlinge es nicht mehr cool finden zu klauen, mit dem Moped zu rasen oder eine Waffe dabei zu haben. Sondern „voll out, ey“. Der Hamburger Senat hat das geschafft – mit der neuen Hundeverordnung, resümiert Sozialsenatorin Karin Roth (SPD): „Kampfhunde sind in Hamburg kein Statussymbol mehr.“ Auch ein Grund, warum der Senat gestern eine positive Zwischenbilanz der neuen Regelung zog, kurz vor Ablauf der Anmeldefrist für Kampfhunde am 30. November.

„Im Stadtbild werden deutlich weniger freilaufende gefährliche Hunde ohne Maulkorb beobachtet“, sagt Roth. Entsprechend rückläufig sei die Zahl der „Bissvorfälle“: Im Juli und August waren es noch zwölf bis 13 Vorfälle wöchentlich, heute liegt die Zahl unter fünf. 35 Prozent der Beißer sind Kampfhunde, während ihr Anteil am gesamten Hundebestand nur bei zwei bis drei Prozent liegt. Das Verhalten der Besitzer, so Roth, sei von mehr Rücksicht geprägt, öffentliche Räume könnten wieder ohne Angst genutzt werden.

Wieviele Kampfhunde es in Hamburg noch gibt, weiß auch der Senat nicht genau: 540 sind bei den Finanzämtern gemeldet. Gleichzeitig beantragten bis heute rund 440 Halter die nach der neuen Verordnung erforderliche Erlaubnis oder eine Freistellung (bei weniger gefährlichen Kampfhunden der Klasse II möglich und steuerlich billiger). Die Mehrzahl der Anträge ist noch nicht entschieden, immerhin haben die Ämter aber auch schon 18 Kampfhunde genehmigt. Roth schätzt, dass viele Halter ihre Kampfhunde gar nicht erst angemeldet, sondern gleich in andere Bundesländer oder ins Ausland gebracht haben: „Die Kampfhund-Szene“, konstatiert Roth, „hat sich entweder aufgelöst oder ist in den Untergrund gegangen.“

Abgegeben oder ausgesetzt wurden 148 Hunde, zehn wurden wegen ihrer Gefährlichkeit eingeschläfert. Wer jetzt noch einen Kampfhund hinterm Sofa hat, muss sich beeilen: Anträge nach dem 30. November haben wenig Aussicht auf Erfolg. Denn wer die Frist „verbaselt“ (Staatsrat Hans-Peter Strenge), gilt als unzuverlässig, und Unzuverlässige dürfen keine Kampfhunde halten. Wird dem Besitzer das Halten untersagt und gibt er den Hund nicht freiwillig ab, kann die Polizei das Tier einziehen.

Rückendeckung bekam der Senat gestern vom Vorsitzenden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Michael Zinke: „Der Schutz der Kinder ist höher zu stellen als der Schutz der Kampfhunde.“ Und am 1. Dezember steht der Anlass der Hundeverordnung vor Gericht. Dann beginnt der Prozess gegen die beiden HalterInnen der Kampfhunde, die im Juni in Wilhelmsburg den sechsjährigen Volkan getötet hatten.