Kriegsflüchtlinge

Schwer traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bekommen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland. Das beschloss nach Angaben der Kieler Staatskanzlei die Innenministerkonferenz gestern in Bonn. Betroffen sind Flüchtlinge, die unter einer so genannten posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von Kriegen, Folter oder Gefangenschaft leiden und deren Behandlung vor dem 1. Januar 2000 begonnen hat. Die Regelung gilt für Flüchtlinge, die vor dem 15. Dezember 1995 nach Deutschland gekommen sind.