Miethai & Co
: Lautwarm

Heizungsgeräusche  ■ Von Sylvia Sonnemann

Gehen von der Heizung störende Geräusche aus, kann dieses zur Mietminderung berechtigen. In einem Fall vor dem Amtsgericht Hamburg hatte der Vermieter von der Mieterin geminderte Mietbeträge einklagen wollen (Urteil vom 28.3.2000 – 48 C 669/96). Die Mieterin hatte gemindert, weil bei Betrieb der Heizung sehr störende laute Strömungsgeräusche auftraten. Betroffen waren hiervon zwei Räume der Drei-Zimmer-Wohnung. Das Amtsgericht billigte der Mieterin für die Heizperiode eine Minderungsquote von 10 Prozent zu. Wegen der geringeren Heizintensität in den Sommermonaten reduzierte das Gericht für diesen Zeitraum die Minderung auf 5 Prozent. Basis für die Errechnung des Minde-rungsbetrages ist hierbei die Bruttokaltmiete, also die Grundmiete plus Betriebs-kosten ohne Heizkosten.

Wer Probleme mit Heizgeräuschen hat, muss zur Wahrung aller Rechte zunächst den Mangel anzeigen, d.h. dem Vermieter mitteilen. Es empfiehlt sich, dieses schriftlich zu tun. Das Recht zur Mietminderung entsteht bereits bei Auftreten des Mangels und kann deshalb bereits bei der Mängelanzeige angekündigt werden. Die Quote richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung, denn selbstverständlich löst nicht jedes leise Rauschen ein Mietminderungsrecht aus. Wichtig ist, dass im Streitfall bewiesen werden kann, dass zum Beispiel die Nachtruhe durch rauschende oder knackende Geräusche gestört wird. Hierfür ist es sinnvoll, ein Lärmprotokoll zu erstellen und Zeugen zu sichern. Vorsicht ist geboten, wenn es um einen alten Mangel geht und schon seit Jahren die Beeinträchtigung bekannt ist und hingenommen wurde. In solchen Fällen kann das Recht zur Mietminderung verwirkt sein.

Neben der Mietminderung, die das Problem ja nicht löst, kann vom Vermieter Mängelbeseitigung verlangt werden. Die Bitte um Beseitigung kann bereits mit der Mängelanzeige verbunden werden und sollte eine Frist enthalten, um die Problemlösung voranzutreiben.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40