Geschlossene Gesellschaft

■ Regenbogen-Abgeordneter kritisiert: Ausschreibung von Sozialprojekten bei der Behörde ist undurchsichtig

Chancengleichheit wollte die Behörde für alle Träger schaffen, als sie die öffentliche Ausschreibung von Sozialprojekten beschloss: Geld für Sozialarbeit bekommt nur, so Senatorin Karin Roth (SPD) im April vorigen Jahres, wer sich im öffentlichen Bewerbungsverfahren gegen seine Konkurrenten durchsetzen kann. Der Regenbogen-Abgeordnete Lutz Jobs kritisiert nun, dass die Auswahl nicht von außen nachvollziehbar, sondern in einem „closed shop“ getroffen werde.

Jobs hatte eine kleine Senatsanfrage eingereicht, in der er die bisherige Vergabepraxis abfragte. Laut der dafür erlassenen Dienstvorschrift gibt es drei Wege, auf denen ein Träger den Zuschlag für ein Projekt bekommen kann: Grundsätzlich sollen neue soziale Einrichtungen öffentlich ausgeschrieben werden. Ausnahmsweise kann die Behörde nur einen begrenzten Kreis potenzieller Träger zur Bewerbung auffordern und in einer enger begrenzten Ausnahme die Finanzierung zusichern, ohne dass es zuvor eine öffentliche Bewer-bungsrunde gegeben hat.

Aus der Senatsantwort auf die Regenbogen-Anfrage ergibt sich, dass die Sozialbehörde (BAGS) in einem Fall Geld bewilligt hat, ohne zuvor ein Bewerbungsverfahren durchzuführen. Agenturen, die SozialhilfeempfängerInnen in Jobs vermitteln, wurde von der Behörde Geld für die weitergehende Betreuung bewilligt. Welche Träger das sind, ergibt sich aus der Antwort allerdings nicht.

Auch warum in drei Fällen die Ausschreibung nicht für alle Inte-ressierten in Zeitung oder Internet nachzulesen war, sondern von der BAGS gezielt Bewerber angesprochen wurden, ist nicht ersichtlich. Für die Neueinrichtung einer Krankenstube für Obdachlose sowie einer Altentagesstätte forderte die Behörde die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zur Bewerbung auf. Damit, so der Senat, seien „alle in Frage kommenden Träger informiert worden“. Behördensprecher Ingo Schädlich ergänzt, für die Krankenstube seien nur begrenzt Verbände angesprochen worden, um sicherzugehen, dass die Bewerber pflegerische und medizinische Kenntnisse über die Klientel mitbringen. Und für die Altentagesstätte hätte man gerade nicht über die Zeitung, sondern über die Verbände geworben, „um alle zu erreichen“.

Jobs weist hingegen darauf hin, dass es freie Träger gibt, die nicht in Verbänden zusammengeschlossen sind – und sich folglich nicht bewerben konnten. Auch gebe es keine „Anbieterdatei“, in die Träger sich aufnehmen lassen können: „Es wird nicht deutlich, ob alle gleiche Chancen haben.“ Elke Spanner