Homoehe: Union will klagen

Freitag berät die Länderkammer das Gesetz zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Union bereitet sich, falls ihre Ablehnung nichts fruchtet, auf Verfassungsklage vor

Sachsen und Bayern haben signalisiert, dass sie den Weg nach Karlsruhe nicht scheuen werden

BERLIN taz ■ Gestern berieten die Länderkabinette, Freitag haben sie Farbe zu bekennen: Stimmen sie dem vom Bundestag am 10. November beschlossenen Gesetz zu den so genannten Eingetragenen Lebenspartnerschaften zu, enthalten sie sich oder lehnen es einfach ab?

Der erste Teil des Gesetzes kann auch ohne positive Mehrheit im Bundesrat in Kraft treten, es regelt, dass es das neue familienrechtliche Institut der Eingetragenen Partnerschaft gibt sowie deren finanzielle Folgen (Unterhaltspflichten). Im zweiten, so genannte Ergänzungsgesetz werden als Ausgleich die Rechte formuliert, beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen. Da Steuer- auch Länderfragen sind, braucht es die Zustimmung der Bundesländer.

Als sicher gilt, dass die Länder, in denen die Berliner Koalitionsparteien ohne Regierungseinfluss sind, das Gesetz ablehnen werden, also vor allem Bayern und Sachsen. Ebenso unstrittig ist die Zustimmung von Ländern wie Hamburg und Niedersachsen – die Union sitzt dort nicht mit an den Kabinettstischen.

Die Großen und sozialliberalen Koalitionen werden sich enthalten – womit das Ergänzungsgesetz gescheitert wäre. Übrig, so die PDS-Abgeordnete Christina Schenk, bliebe ein „Torso“, der für Homosexuelle nur Pflichten bereithalte, aber keine Rechte einräumt. Die rot-grünen Koalitionäre, die dieses Fragment schon für einen politischen Erfolg halten, setzen freilich noch auf Berlin. Die schwarz-rote Regierung der Hauptstadt will den Vermittlungsausschuss anrufen. Der könnte den zweiten Teil so umformulieren, dass auch – wie bei der Steuerreform – die Großen Koalitionen zustimmen können.

In der Union, die sich als Gesamtpartei nicht auf eine Unterschriftenkampagne gegen die „Homoehe“ – wie vor knapp zwei Jahren gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft – einigen konnte, wird aber ohnehin davon ausgegangen, dass das gesamte Reformwerk noch die Karlsruher Verfassungsrichter überzeugen muss. Zwar finden sich in der Bundestagsfraktion dem Vernehmen nach nicht genügend Abgeordnete, die eine Normenkontrollklage unterstützen würden, allein schon, weil Fraktionschef Friedrich Merz sie sich vehement wünscht. Aber tröstlicherweise für sie haben Sachsen und Bayern signalisiert, dass sie die Eingetragene Lebenspartnerschaft für eine Verletzung des Art. 6 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) halten – und den Weg nach Karlsruhe nicht scheuen.

Norbert Geis, Rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion: „Wir warten in Ruhe ab. Das können wir auch.“ Werner Bosbach, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, meinte Montagabend in Berlin, dass eine „Kopie der Ehe“ verfassungsanstößig sei. Anders als Geis, der rechtlich gar keinen Bedarf sieht, homosexuelle Partnerschaften zu schützen, respektiert Bosbach, wie es heißt im Einklang mit Parteichefin Merkel, dass es Regelungsbedürfnisse gibt. Die aber könne man auch mittels eines Notars aus der Welt schaffen.

Angedeutet ist in dieser Haltung eine Unionskompromisslinie: keine fundamentalistische Homohatz, aber auch keinen gesetzlichen Segen. JAN FEDDERSEN