Drei sind einer zuviel

■ Wirtschaftsbehörde hält Sicherheit im Hafen auch bei Zwei-Mann-Besatzung auf Schleppern weiterhin für gegeben

Die Wirtschaftsbehörde versteht die ganze Aufregung nicht. Sie sieht die „Voraussetzungen, wonach die Sicherheit im Hafen nicht beeinträchtigt wird, als gegeben an“, antwortet der Senat dem GAL-Abgeordneten Axel Bühler. Der hatte in einer Anfrage kritisiert, dass die Behörde dem deutschen Schlepperunternehmen Bugsier gestattet hatte, seine Besatzung an Bord auf zwei Leute zu reduzieren. Die GAL ist auch nach der Senatsantwort weiterhin überzeugt: „Das Risiko, das dadurch in den Hamburger Hafen einzieht, ist nicht auszuschließen“, sagt der hafenpolitische Referent der Fraktion, Detlev Grube.

Bugsier will durch das Reduzieren des Personals Geld sparen, um gegen die holländische Billigkonkurrenz im Hafen mitzuhalten. Die wird seit Jahren massiv durch die niederländische Regierung subventioniert und unterläuft die Tariflöhne (taz berichtete). Aus grüner Sicht der falsche Weg, um auf die Holländer zu reagieren. Bühler erinnert daran, dass nicht nur die Seeberufsgenossenschaft und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), sondern auch das Bundesverkehrsministerium (BMV) erhebliche Bedenken gegen das von Hamburg genehmigte Modell angemeldet haben.

Die Wirtschaftsbehörde ficht das nicht an. Der Reeder habe technische Einrichtungen zur Sicherheit auf dem Schlepper eingebaut, außerdem habe man ihm zusätzliche Auflagen erteilt, die gewährleisten, dass nichts passieren könne. Zudem habe man die Genehmigung zunächst ja nur zeitlich befristet bis Ende kommenden Jahres erteilt. Den Schlepper mit Zwei-Mann-Besatzung habe man überdies ge-testet, und „zusätzliche Unfallgefahren in der Erprobungsphase nicht festgestellt“. Fünf Tage lang im August wurde das Modell getestet, wobei nicht nur die Skeptiker argwöhnen, dass man an fünf Sommertagen bei „guter Sicht“, wie der Senat mitteilt, kaum die Maßstäbe eines Herbst- oder Wintersturmes anlegen könne. Über die Bedenken, die das BMV geäußert hat, geht die Wirtschaftsbehörde hinweg. „Die zuständige Fachbehörde teilt die Bedenken des BMV nicht“, heißt es lapidar.

„Was passiert eigentlich, wenn einer der beiden Schlepperleute über Bord geht und der Schlepper gerade ein 8000 TEU großes Schiff am Haken hat, das daraufhin gegen die Landungsbrücken knallt?“, fragt sich Grube. Der Senat hat auch darauf eine Antwort: Die Möglichkeit des Überbordgehens eines Besatzungsmitgliedes sei „unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung sehr gering“.

Peter Ahrens