Totaler Zugriff

■ Datenschutzbeauftragter lehnt Überwachung des Internet ab

Kampf gegen rechts contra lückenlose Überwachung: Für die Innenminister der Länder kein Problem, sich zu entscheiden. Sie haben auf ihrer gemeinsamen Konferenz beschlossen, die Internetprovider zu einer „Aufbewahrungspflicht der digitalen Spuren, die jeder Internetnutzer grundsätzlich hinterlässt“ zu verpflichten. Eine Entscheidung, die auch SPD-Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) mitträgt. Hamburgs Datenschutzbeauftragter dagegen schlägt Alarm und hält eine solche Forderung für „verfassungswidrig“.

Die Innenminister begründen ihren Beschluss damit, „den Miss-brauch moderner Informationstechniken wirksam zu bekämpfen“ und haben dabei vor allem Rechte im Blick, die via Internet faschistische Ansichten unters Volk bringen. Aber auch denen, die das Netz für Kinderpornographie und andere strafbare Inhalte nutzen, will man auf die Spur kommen, in dem man den Betreibern vorschreiben will, Nutzeradressen zu speichern. Ein solches Ansinnen „ist aus unserer Sicht völlig unmöglich“, findet Hamburgs stellvertretender Datenschutzbeauftragter, der frühere GAL-Landeschef Peter Schaar. Die Datenschützer aller Länder bis auf Thüringen unterstützen die Hamburger Kritik. „Die Speicherung personenbezogener Daten darf nicht zu einer Rundumbeobachtung der Bürger führen“, berufen sich Schaar und seine LänderkollegInnen auf das Bundesverfassungsgericht. Genau das wäre aber der Fall, wenn es zur Protokollierungspflicht von Zugriffen auf Homepages kommen würde.

Die Forderung der Innenminister, so der Datenschutzbeauftragte, sei vergleichbar „mit einer Verpflichtung der Post, sämtliche Absender- und Empfängerangaben bei Briefen für den Zugriff der Sicherheitsbehörden bereitzuhalten“. Außerdem sei jetzt bereits eine effektive Strafverfolgung im Internet möglich, denn auch jetzt schon könne man NutzerInnenadressen feststellen, wenn dafür ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliege.

Den DatenschützerInnen ist klar: „Ein solches Vorhaben würde zu einem Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung von Millionen rechtstreuer Internetnutzer führen“, denn, so Schaar, „die sind keineswegs alle potenzielle Straftäter“. aha