Erfolg für Southern Energy

Landgericht entscheidet, dass Eon seine Bewag-Anteile vorerst nicht an die HEW verkaufen darf. Nun soll ein Schiedsgericht zwischen Eon und Southern vermitteln

Keine Einigung im Streit um die Bewag: Das Landgericht Berlin bestätigte gestern eine einstweilige Verfügung, die vom US-Konzern Southern Energy am 15. August gegen den Konsortialpartner Eon Energie (München) erwirkt worden war. Nach dieser Verfügung darf Eon nicht wie geplant seine 49-prozentige Bewag-Beteiligung zum 1. Januar 2001 an die HEW verkaufen. Damit bleibt die Besitzerstruktur der Bewag bis 13. März ungeklärt.

Ursprünglich sollte der Verkauf am 13. Dezember – also nächsten Mittwoch – vollzogen werden. Diesen Termin hatte die europäische Kartellrechtsbehörde festgesetzt, die den Zusammenschluss von Veba und Viag zu Eon nur unter der Maßgabe genehmigt hatte, dass Eon seine Beteiligungen an der Bewag und dem ostdeutschen Stromkonzern Veag verkauft. Damit war praktisch der gesamte ostdeutsche Strommarkt neu ausgeschrieben. Im Kampf um die Übernahme dieses Marktes gilt die Bewag als Schlüssel: Nur mit ihr ist ein neuer großer Stromkonzern zu etablieren.

Die hoch verschuldete Veag gilt angesichts der Überkapazitäten des Marktes als Belastung für jeden Käufer. Mit dem Kauf ist die Verpflichtung zu einer Verstromung von 50 Terrawattstunden ostdeutscher Braunkohle gekoppelt. Die Bewag ist hingegen wegen ihrer zwei Millionen Kunden attraktiv. In Branchenkreisen hieß es gestern, es sei unklar, ob der staatliche schwedische Vattenfall-Konzern auch ohne die Bewag Interesse an einer Veag-Übernahme habe. Andererseits gilt die Kombination Southern/Bewag als zu schwach auf dem deutschen Strommarkt.

Den Bewag-Streit lösen soll nun ein so genanntes Schiedsgerichtsverfahren. Sowohl Eon als auch Southern benannte bereits einen Juristen, der ihre Interessen vertritt. Derzeit wird nach einem Vorsitzenden gesucht, der das Privatgericht leitet. Klar ist, dass ab 13. Dezember ein Treuhänder den Verkauf übernehmen wird. Dieser hat ein Vierteljahr Zeit. Allerdings ist der Treuhänder gehalten, den Ausgang des Schiedsverfahrens abzuwarten. Während Southern Energy sich durchaus vorstellen kann, bis 13. März zu einem Ergebnis zu kommen, winkte Eon gestern ab. Ein Vertreter erklärte, das Verfahren könne durchaus auch ein Jahr dauern. NICK REIMER